Strafbefehl im Briefkasten? Die Einspruchsfrist läuft — 2 Wochen ab Zustellung.
Nach Ablauf der Frist wird der Strafbefehl rechtskräftig — er steht dann einem Urteil gleich. Keine Aussage machen, keinen Einspruch ohne anwaltliche Prüfung.
Kurz zusammengefasst: Ein Strafbefehl ist eine schriftliche Verurteilung ohne Gerichtsverhandlung. Sie haben genau 2 Wochen ab Zustellung Zeit, Einspruch einzulegen. Tun Sie das nicht, wird der Strafbefehl rechtskräftig und im Bundeszentralregister eingetragen. Aber: Ein Einspruch ist keine Garantie auf eine bessere Strafe. Das Gericht kann nach der Hauptverhandlung auch höher bestrafen. Lassen Sie den Bescheid vor dem Einspruch anwaltlich prüfen. Terminvereinbarung unter 07141 1469920.
Was ist ein Strafbefehl — und warum haben Sie keine Verhandlung gehabt?
Der Strafbefehl ist ein vereinfachtes Strafverfahren nach §§ 407 ff. StPO. Die Staatsanwaltschaft beantragt ihn beim Amtsgericht, wenn sie den Sachverhalt für hinreichend geklärt hält und keine Hauptverhandlung für notwendig erachtet. Der Richter erlässt den Strafbefehl auf Basis der Ermittlungsakte — ohne Sie zu hören, ohne Zeugen, ohne Beweisaufnahme im Gerichtssaal.
Das Ergebnis: Sie erhalten einen Brief vom Amtsgericht mit einer Verurteilung. Darin stehen Geldstrafe, ein Fahrverbot oder in bestimmten Fällen sogar eine Freiheitsstrafe zur Bewährung — und Sie hatten keine Gelegenheit, sich zu äußern.
Wichtig: Strafbefehle sind nur bei Vergehen zulässig — nicht bei Verbrechen (§ 12 Abs. 2 StGB). Vergehen sind Straftaten, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe unter einem Jahr im Mindestmaß bedroht sind. Typische Delikte: Körperverletzung, Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt, Diebstahl, Beleidigung.
Eine unbedingte Freiheitsstrafe — also Haft ohne Bewährung — ist im Strafbefehlsverfahren ausgeschlossen. Sie kommt erst nach einer Hauptverhandlung in Betracht.
Was kann im Strafbefehl stehen?
| Sanktion | Voraussetzung | Hinweis |
|---|---|---|
| Geldstrafe | Immer möglich | Häufigste Sanktion; Tagessatz = 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens |
| Fahrverbot | Bei Verkehrsdelikten | 1 bis 6 Monate; in schweren Fällen auch Führerscheinentzug möglich (§ 69 StGB) |
| Freiheitsstrafe bis 1 Jahr auf Bewährung | Nur wenn Verteidiger bestellt ist (§ 408b StPO) | Ohne Verteidiger: maximal Geldstrafe oder Fahrverbot |
| Verwarnung mit Strafvorbehalt, Einziehung, Führerscheinentzug | Weitere Möglichkeiten | Je nach Delikt und Sachlage |
Die Einspruchsfrist — das Wichtigste im Überblick
Fristbeginn
Die 2-Wochen-Frist beginnt am Tag nach der Zustellung. Das Datum auf dem Strafbefehl ist nicht maßgeblich — entscheidend ist der Tag, an dem der Brief zugestellt wurde (in der Regel der Tag der Einwurfeinschreiben-Zustellung).
Zulässige Form
Der Einspruch muss schriftlich beim Amtsgericht eingehen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Eine einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur reicht nicht aus. Fax mit Sendebericht oder Brief mit Einschreiben sind sichere Wege.
Fristversäumnis
Wer die Frist verpasst, hat eine rechtskräftige Verurteilung — der Strafbefehl steht einem erstinstanzlichen Urteil gleich (§ 410 Abs. 3 StPO). Nur ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann dann noch helfen — aber nur bei belegbarem Entschuldigungsgrund wie einem Krankenhausaufenthalt.
⚠️ Wichtiger Hinweis zum Einspruch: Ein Einspruch führt zur Hauptverhandlung — und dort ist das Gericht nicht mehr an den Strafbefehl gebunden. Das bedeutet: Die Strafe kann nach der Verhandlung auch höher ausfallen als im ursprünglichen Strafbefehl. Ein Einspruch ohne vorherige anwaltliche Prüfung der Aktenlage ist deshalb riskant.
Drei Strategien — was sind Ihre Optionen?
Strafbefehl akzeptieren
Wer die Frist verstreichen lässt oder den Einspruch zurückzieht, akzeptiert den Strafbefehl. Er wird rechtskräftig. Das kann sinnvoll sein, wenn die Aktenlage eindeutig gegen den Betroffenen spricht und das Risiko einer höheren Strafe nach Hauptverhandlung real ist.
Vollständiger Einspruch
Der Einspruch gegen den gesamten Strafbefehl führt zur Hauptverhandlung. Das Gericht prüft den Fall neu — Zeugen werden gehört, Beweise geprüft. Möglich: Freispruch, Einstellung (§ 153/153a StPO) oder ein neues, günstigeres Urteil. Aber auch eine höhere Strafe ist möglich.
Beschränkter Einspruch
Nach § 410 Abs. 2 StPO kann der Einspruch auf einzelne Punkte beschränkt werden — z.B. nur auf die Höhe der Tagessätze. Das ist sinnvoll, wenn der Schuldvorwurf akzeptiert wird, aber die Strafe zu hoch erscheint. Das Gericht kann dann ohne Hauptverhandlung über die Tagessatzhöhe entscheiden.
Strafbefehl erhalten?
Fachanwältin Vanessa Unfried prüft den Bescheid, beantragt Akteneinsicht und empfiehlt Ihnen die beste Strategie — bevor die Frist abläuft.
Ihre Anwältin für Strafbefehl in Ludwigsburg
Vanessa Unfried
Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht
Vanessa Unfried ist Fachanwältin für Strafrecht. Sie prüft Strafbefehle auf Angriffspunkte, beantragt Akteneinsicht und berät zur richtigen Strategie — Einspruch, beschränkter Einspruch oder Akzeptanz. Strafbefehle kommen in allen Rechtsbereichen vor: Verkehrsrecht, Körperverletzung, Eigentumsdelikte, Betrug. Die Entscheidung für oder gegen den Einspruch ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Zur Vita von Vanessa Unfried →Zuständiges Gericht in Ludwigsburg
Strafbefehle werden immer beim Amtsgericht beantragt und erlassen — nie beim Landgericht. Im Landkreis Ludwigsburg ist das Amtsgericht Ludwigsburg zuständig. Nach einem Einspruch findet die Hauptverhandlung ebenfalls dort statt — sofern es sich um ein Vergehen handelt, das in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fällt.
Den Strafbefehl beantragt die Staatsanwaltschaft Stuttgart, die für den Bezirk Ludwigsburg zuständig ist.
Häufige Fragen zum Strafbefehl
Was ist ein Strafbefehl und warum gab es keine Verhandlung?
Ein Strafbefehl ist eine schriftliche Verurteilung ohne Hauptverhandlung — geregelt in §§ 407 ff. StPO. Der Richter entscheidet auf Basis der Ermittlungsakte, ohne Sie zu hören. Das Verfahren ist nur bei Vergehen zulässig und soll die Gerichte entlasten. Typische Delikte: Körperverletzung, Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Diebstahl, Beleidigung. Wichtig: Der Strafbefehl ist noch kein rechtskräftiges Urteil — er wird es erst, wenn Sie keinen Einspruch einlegen.
Wie lange habe ich Zeit, Einspruch einzulegen?
Die Einspruchsfrist beträgt genau 2 Wochen ab Zustellung des Strafbefehls (§ 410 Abs. 1 StPO). Das Zustellungsdatum selbst zählt nicht mit — die Frist beginnt am Tag danach. Die Frist ist nicht verlängerbar. Wer sie versäumt, hat eine rechtskräftige Verurteilung. Nur in Ausnahmefällen — bei belegbarem Entschuldigungsgrund wie einem Krankenhausaufenthalt — kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden.
Kann die Strafe nach dem Einspruch höher ausfallen?
Ja — das ist ein wichtiger und oft übersehener Punkt. Nach einem vollständigen Einspruch findet eine Hauptverhandlung statt. Das Gericht ist dann nicht mehr an den Strafbefehl gebunden (§ 411 Abs. 4 StPO) und kann auch zu einer höheren Strafe verurteilen als im ursprünglichen Strafbefehl. Es gibt kein Verschlechterungsverbot wie in anderen Verfahrenssituationen. Deshalb ist eine anwaltliche Prüfung vor dem Einspruch unverzichtbar.
Bin ich nach einem Strafbefehl vorbestraft?
Ein rechtskräftiger Strafbefehl steht einem Urteil gleich (§ 410 Abs. 3 StPO) und wird im Bundeszentralregister eingetragen. Als vorbestraft gilt man jedoch erst ab einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten. Ob dieser Eintrag im Führungszeugnis erscheint, hängt von der Strafhöhe ab: Erst ab mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als 3 Monaten Freiheitsstrafe wird der Eintrag ins Führungszeugnis übernommen (§ 32 BZRG). Bei niedrigeren Strafen bleibt das Führungszeugnis sauber.
Was ist ein beschränkter Einspruch?
Nach § 410 Abs. 2 StPO kann der Einspruch auf bestimmte Punkte des Strafbefehls beschränkt werden — zum Beispiel nur auf die Höhe der Tagessätze. Das ist sinnvoll, wenn der Schuldvorwurf dem Grunde nach akzeptiert wird, aber die Strafe zu hoch erscheint. In diesem Fall kann das Gericht mit Zustimmung aller Beteiligten sogar ohne Hauptverhandlung über die Tagessatzhöhe entscheiden.
Kann ich den Einspruch zurücknehmen?
Ja — der Einspruch kann bis zur Urteilsverkündung im ersten Rechtszug zurückgenommen werden (§ 410 Abs. 3 StPO). Das ist eine wichtige strategische Option: Man legt zunächst Einspruch ein, um Zeit zu gewinnen und Akteneinsicht zu beantragen — und entscheidet dann auf Basis der Aktenlage, ob man an dem Einspruch festhält oder ihn zurückzieht. Bei Rücknahme wird der ursprüngliche Strafbefehl rechtskräftig. Wichtig: Wer zum Hauptverhandlungstermin unentschuldigt nicht erscheint, riskiert die Verwerfung des Einspruchs durch Beschluss (§ 412 StPO).
Strafbefehl prüfen lassen — vor Ablauf der Frist
Fachanwältin Vanessa Unfried — Strafrecht in Ludwigsburg. Akteneinsicht, Strategie, Einspruch. Schnelle Terminvergabe, auch kurzfristig.
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