Einspruch & Akteneinsicht
Fristgerechter Einspruch und vollständige Akteneinsicht – die Grundlage jeder erfolgreichen Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid.
Mehr erfahren →Bevor Sie zahlen – lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid prüfen. Wir decken Messfehler auf, legen Einspruch ein und wehren Fahrverbote ab. Schnell, effektiv und kosteneffizient.
Jährlich erhalten Millionen Autofahrer in Deutschland Bußgeldbescheide – und viele zahlen, ohne zu wissen, dass der Bescheid fehlerhaft sein könnte. Messgeräte müssen ordnungsgemäß geeicht sein, die Messung muss korrekt durchgeführt und dokumentiert worden sein, der Fahrer muss zweifelsfrei identifiziert werden. Fehler in diesen Bereichen kommen häufiger vor, als man denkt.
Wir fordern für Sie Akteneinsicht an und prüfen den Bescheid auf alle relevanten Fehler: Messprotokoll, Eichbescheinigung, Bedienungsanleitung, Kalibrierung und Verfahrensvorschriften. Drohende Fahrverbote können häufig abgewendet oder zumindest zeitlich verschoben werden.
Besonders bei einem drohenden Fahrverbot ist die Beauftragung eines Anwalts wirtschaftlich sinnvoll – der Nutzen übersteigt die Kosten in der Regel deutlich. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Anwaltskosten im Ordnungswidrigkeitenrecht vollständig.
Für Ihre Verteidigung im Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht steht Ihnen Rechtsanwältin Vanessa Unfried zur Seite – Fachanwältin für Verkehrsrecht und Strafrecht mit jahrelanger Erfahrung in der Verteidigung vor Bußgeld- und Verkehrsstrafgerichten.
Von der Akteneinsicht bis zur Gerichtsverhandlung – wir vertreten Sie konsequent gegen ungerechtfertigte Bußgeldbescheide.
Fristgerechter Einspruch und vollständige Akteneinsicht – die Grundlage jeder erfolgreichen Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid.
Mehr erfahren →Messprotokolle, Eichkarten und Bedienungsanleitungen – wir prüfen jede Radarfalle und jeden Blitzer auf technische und verfahrensrechtliche Fehler.
Mehr erfahren →Droht Ihnen ein Fahrverbot? Wir prüfen alle rechtlichen Möglichkeiten – von der Anfechtung der Messung bis zur Verschiebung oder Umwandlung des Fahrverbots.
Mehr erfahren →Insbesondere beim qualifizierten Rotlichtverstoß (über 1 Sek. Rotphase) mit 2 Punkten und Fahrverbot prüfen wir die korrekte Feststellung der Rotphasendauer.
Mehr erfahren →Abstandsmessungen per Videobrücke oder Nachfahrmessung sind fehleranfällig. Wir prüfen Messverfahren, Wetterbedingungen und korrekte Berechnung.
Mehr erfahren →Punkte im Fahreignungsregister können Ihre Fahrerlaubnis gefährden. Wir helfen, Punkte zu vermeiden und bereits eingetragene Punkte auf den Ablauf der Tilgungsfristen zu überwachen.
Mehr erfahren →Fotografieren oder scannen Sie Ihren Bußgeldbescheid und senden Sie ihn uns zu – per E-Mail oder über das Kontaktformular. Wir prüfen, ob eine Verteidigung sinnvoll ist.
Wir beantragen Akteneinsicht bei der Behörde und prüfen Messprotokoll, Eichbescheinigung, Kalibrierung und Verfahrensvorschriften auf alle relevanten Fehler.
Fristwahrend legen wir Einspruch ein – notfalls noch am selben Tag. Auf Wunsch halten wir Sie über jeden Schritt des Verfahrens auf dem Laufenden.
Viele Verfahren enden durch Einstellung oder Reduzierung ohne Gerichtstermin. Sollte es zur Verhandlung kommen, vertreten wir Sie konsequent bis zum Abschluss.
Unsere Kanzlei in Ludwigsburg ist Ihre Anlaufstelle für Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht in der gesamten Region – vor dem Amtsgericht Ludwigsburg und darüber hinaus.
Alles Wichtige zu Einspruchsfristen, Fahrverbot, Anwaltskosten und Punkten in Flensburg.
Ein Einspruch lohnt sich immer dann, wenn der Bescheid fehlerhaft ist, die Messung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, die Identifizierung des Fahrers zweifelhaft ist oder wenn ein Fahrverbot droht. In der Praxis weisen viele Bußgeldbescheide verfahrenstechnische oder messtechnische Fehler auf – Messgeräte müssen korrekt geeicht und bedient worden sein, die Messung muss dokumentiert sein. Auch wenn Sie der Fahrer waren, kann ein Anwalt durch Akteneinsicht oft Fehler aufdecken, die zur Einstellung oder Reduzierung führen. Wir prüfen Ihren Bescheid auf alle relevanten Mängel.
Sie haben genau 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheides Zeit, schriftlich Einspruch einzulegen. Diese Frist ist absolut – wird sie versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig und eine Überprüfung ist ausgeschlossen. Handeln Sie daher sofort nach Erhalt: Kontaktieren Sie uns unmittelbar, damit wir rechtzeitig Akteneinsicht beantragen und Einspruch einlegen können. Im Zweifelsfall können wir zunächst fristwahrend Einspruch einlegen und dann in Ruhe die Akten prüfen.
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Bußgeldbetrag (Streitwert). Bei Bescheiden unter 60 Euro sind die Kosten oft vergleichbar mit dem Bußgeld selbst – hier ist eine Verteidigung selten wirtschaftlich. Bei Bescheiden mit Fahrverbot oder Punkten in Flensburg übersteigt der wirtschaftliche Nutzen die Kosten jedoch deutlich: Ein abgewandtes Fahrverbot bedeutet bei beruflicher Nutzung des Fahrzeugs oft erheblichen finanziellen Vorteil. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten im Ordnungswidrigkeitenrecht vollständig – prüfen Sie Ihren Vertrag.
In vielen Fällen ja. Erstens durch Aufdeckung von Mess- oder Verfahrensfehlern, die zur Einstellung des Verfahrens führen können. Zweitens durch Verhandlung einer Verschiebung des Fahrverbots – etwa wenn der Zeitpunkt beruflich ungünstig ist. Drittens durch die Argumentation eines außergewöhnlichen Härtefalls bei besonders starker beruflicher Angewiesenheit auf die Fahrerlaubnis. Viertens kann unter Umständen das Fahrverbot durch eine erhöhte Geldbuße abgelöst werden. Ob dies in Ihrem konkreten Fall möglich ist, hängt von den Umständen ab – sprechen Sie uns an.
Verlieren Sie den Einspruch nach einem Gerichtstermin, müssen Sie das Bußgeld zahlen und die Gerichtskosten tragen. Ein wichtiger Grundsatz gilt jedoch: Das sog. Verschlechterungsverbot verhindert, dass nach Ihrem Einspruch eine höhere Strafe als im ursprünglichen Bescheid verhängt werden darf. Das Risiko ist daher kalkulierbar. In der Praxis enden viele Verfahren durch Einspruch bereits vorher – durch Einstellung, Reduzierung oder Vergleich im Erörterungstermin.
Das Fahreignungsregister in Flensburg (FAER) kennt drei Stufen: Ab 4 Punkten erfolgt eine Verwarnung mit Hinweis auf freiwillige Fahrerkurse. Ab 5 Punkten erfolgt eine Ermahnung mit Empfehlung eines Fahreignungsseminars. Bei 6 oder mehr Punkten wird die Fahrerlaubnis zwingend entzogen. 1 Punkt erhält man für leichtere Verstöße, 2 Punkte für schwere Vergehen (qualifizierter Rotlichtverstoß, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung). Punkte verfallen nach 2,5 Jahren (1 Punkt) bzw. 5 Jahren (2 Punkte) – gerechnet ab Rechtskraft. Wir helfen Ihnen, Punkte zu vermeiden oder das Verfahren so zu gestalten, dass die Eintragung ausbleibt.
Von einem qualifizierten Rotlichtverstoß spricht man, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde Rot zeigt, wenn Sie die Kreuzung überqueren. Dieser wird mit 200 Euro Bußgeld, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot geahndet – im Gegensatz zum einfachen Rotlichtverstoß (bis 1 Sekunde Rotphase: 90 Euro, 1 Punkt, kein Fahrverbot). Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß mit drohendem Fahrverbot ist anwaltliche Überprüfung besonders empfehlenswert, da die Feststellung der Rotphasendauer oft fehleranfällig ist.
Unfried & Kollegen
Anwaltskanzlei
Telefon: 07141 – 1469920
Handy: 0176 – 60354954
(nur in Notfällen)
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E-Mail: kanzlei@unfried-kollegen.de
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