Anwalt für Bußgeld & OWi in Ludwigsburg

Bevor Sie zahlen – lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid prüfen. Wir decken Messfehler auf, legen Einspruch ein und wehren Fahrverbote ab. Schnell, effektiv und kosteneffizient.

Ihr Anwalt gegen Bußgeldbescheid in Ludwigsburg

Jährlich erhalten Millionen Autofahrer in Deutschland Bußgeldbescheide – und viele zahlen, ohne zu wissen, dass der Bescheid fehlerhaft sein könnte. Messgeräte müssen ordnungsgemäß geeicht sein, die Messung muss korrekt durchgeführt und dokumentiert worden sein, der Fahrer muss zweifelsfrei identifiziert werden. Fehler in diesen Bereichen kommen häufiger vor, als man denkt.

Wir fordern für Sie Akteneinsicht an und prüfen den Bescheid auf alle relevanten Fehler: Messprotokoll, Eichbescheinigung, Bedienungsanleitung, Kalibrierung und Verfahrensvorschriften. Drohende Fahrverbote können häufig abgewendet oder zumindest zeitlich verschoben werden.

Besonders bei einem drohenden Fahrverbot ist die Beauftragung eines Anwalts wirtschaftlich sinnvoll – der Nutzen übersteigt die Kosten in der Regel deutlich. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Anwaltskosten im Ordnungswidrigkeitenrecht vollständig.

Für Ihre Verteidigung im Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht steht Ihnen Rechtsanwältin Vanessa Unfried zur Seite – Fachanwältin für Verkehrsrecht und Strafrecht mit jahrelanger Erfahrung in der Verteidigung vor Bußgeld- und Verkehrsstrafgerichten.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Einspruch gegen Bußgeldbescheid
  • Akteneinsicht & Messfehleranalyse
  • Geschwindigkeitsverstöße (Blitzer, Radar)
  • Rotlichtverstöße
  • Abstandsverstöße
  • Fahrverbot anfechten / verschieben
  • Punktereduzierung in Flensburg

So läuft Ihre Verteidigung ab

  1. Bescheid einsenden

    Fotografieren oder scannen Sie Ihren Bußgeldbescheid und senden Sie ihn uns zu – per E-Mail oder über das Kontaktformular. Wir prüfen, ob eine Verteidigung sinnvoll ist.

  2. Akteneinsicht & Analyse

    Wir beantragen Akteneinsicht bei der Behörde und prüfen Messprotokoll, Eichbescheinigung, Kalibrierung und Verfahrensvorschriften auf alle relevanten Fehler.

  3. Einspruch einlegen

    Fristwahrend legen wir Einspruch ein – notfalls noch am selben Tag. Auf Wunsch halten wir Sie über jeden Schritt des Verfahrens auf dem Laufenden.

  4. Ergebnis & Abschluss

    Viele Verfahren enden durch Einstellung oder Reduzierung ohne Gerichtstermin. Sollte es zur Verhandlung kommen, vertreten wir Sie konsequent bis zum Abschluss.

Wir vertreten Sie im Raum Ludwigsburg

Unsere Kanzlei in Ludwigsburg ist Ihre Anlaufstelle für Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht in der gesamten Region – vor dem Amtsgericht Ludwigsburg und darüber hinaus.

  • Ludwigsburg (Amtsgericht Ludwigsburg)
  • Bietigheim-Bissingen
  • Kornwestheim
  • Marbach am Neckar
  • Vaihingen an der Enz
  • Asperg
  • Besigheim
  • Ditzingen
  • Gerlingen
  • Mühlacker

Häufige Fragen zu Bußgeld & Ordnungswidrigkeiten

Alles Wichtige zu Einspruchsfristen, Fahrverbot, Anwaltskosten und Punkten in Flensburg.

Wann lohnt es sich, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen?

Ein Einspruch lohnt sich immer dann, wenn der Bescheid fehlerhaft ist, die Messung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, die Identifizierung des Fahrers zweifelhaft ist oder wenn ein Fahrverbot droht. In der Praxis weisen viele Bußgeldbescheide verfahrenstechnische oder messtechnische Fehler auf – Messgeräte müssen korrekt geeicht und bedient worden sein, die Messung muss dokumentiert sein. Auch wenn Sie der Fahrer waren, kann ein Anwalt durch Akteneinsicht oft Fehler aufdecken, die zur Einstellung oder Reduzierung führen. Wir prüfen Ihren Bescheid auf alle relevanten Mängel.

Wie lange habe ich Zeit, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen?

Sie haben genau 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheides Zeit, schriftlich Einspruch einzulegen. Diese Frist ist absolut – wird sie versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig und eine Überprüfung ist ausgeschlossen. Handeln Sie daher sofort nach Erhalt: Kontaktieren Sie uns unmittelbar, damit wir rechtzeitig Akteneinsicht beantragen und Einspruch einlegen können. Im Zweifelsfall können wir zunächst fristwahrend Einspruch einlegen und dann in Ruhe die Akten prüfen.

Was kostet ein Anwalt beim Bußgeldbescheid?

Die Anwaltskosten richten sich nach dem Bußgeldbetrag (Streitwert). Bei Bescheiden unter 60 Euro sind die Kosten oft vergleichbar mit dem Bußgeld selbst – hier ist eine Verteidigung selten wirtschaftlich. Bei Bescheiden mit Fahrverbot oder Punkten in Flensburg übersteigt der wirtschaftliche Nutzen die Kosten jedoch deutlich: Ein abgewandtes Fahrverbot bedeutet bei beruflicher Nutzung des Fahrzeugs oft erheblichen finanziellen Vorteil. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten im Ordnungswidrigkeitenrecht vollständig – prüfen Sie Ihren Vertrag.

Kann ein Anwalt ein Fahrverbot wirklich verhindern?

In vielen Fällen ja. Erstens durch Aufdeckung von Mess- oder Verfahrensfehlern, die zur Einstellung des Verfahrens führen können. Zweitens durch Verhandlung einer Verschiebung des Fahrverbots – etwa wenn der Zeitpunkt beruflich ungünstig ist. Drittens durch die Argumentation eines außergewöhnlichen Härtefalls bei besonders starker beruflicher Angewiesenheit auf die Fahrerlaubnis. Viertens kann unter Umständen das Fahrverbot durch eine erhöhte Geldbuße abgelöst werden. Ob dies in Ihrem konkreten Fall möglich ist, hängt von den Umständen ab – sprechen Sie uns an.

Was passiert, wenn ich den Einspruch verliere?

Verlieren Sie den Einspruch nach einem Gerichtstermin, müssen Sie das Bußgeld zahlen und die Gerichtskosten tragen. Ein wichtiger Grundsatz gilt jedoch: Das sog. Verschlechterungsverbot verhindert, dass nach Ihrem Einspruch eine höhere Strafe als im ursprünglichen Bescheid verhängt werden darf. Das Risiko ist daher kalkulierbar. In der Praxis enden viele Verfahren durch Einspruch bereits vorher – durch Einstellung, Reduzierung oder Vergleich im Erörterungstermin.

Wie viele Punkte in Flensburg führen zum Führerscheinentzug?

Das Fahreignungsregister in Flensburg (FAER) kennt drei Stufen: Ab 4 Punkten erfolgt eine Verwarnung mit Hinweis auf freiwillige Fahrerkurse. Ab 5 Punkten erfolgt eine Ermahnung mit Empfehlung eines Fahreignungsseminars. Bei 6 oder mehr Punkten wird die Fahrerlaubnis zwingend entzogen. 1 Punkt erhält man für leichtere Verstöße, 2 Punkte für schwere Vergehen (qualifizierter Rotlichtverstoß, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung). Punkte verfallen nach 2,5 Jahren (1 Punkt) bzw. 5 Jahren (2 Punkte) – gerechnet ab Rechtskraft. Wir helfen Ihnen, Punkte zu vermeiden oder das Verfahren so zu gestalten, dass die Eintragung ausbleibt.

Was ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß?

Von einem qualifizierten Rotlichtverstoß spricht man, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde Rot zeigt, wenn Sie die Kreuzung überqueren. Dieser wird mit 200 Euro Bußgeld, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot geahndet – im Gegensatz zum einfachen Rotlichtverstoß (bis 1 Sekunde Rotphase: 90 Euro, 1 Punkt, kein Fahrverbot). Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß mit drohendem Fahrverbot ist anwaltliche Überprüfung besonders empfehlenswert, da die Feststellung der Rotphasendauer oft fehleranfällig ist.

Bußgeldbescheid erhalten? Jetzt prüfen lassen.

Senden Sie uns Ihren Bescheid – wir prüfen kostenfrei, ob sich ein Einspruch lohnt. Handeln Sie innerhalb der 2-Wochen-Frist.

Bescheid jetzt prüfen lassen

Kontakt

Unfried & Kollegen
Anwaltskanzlei

Monreposstr. 57
71634 Ludwigsburg

Telefon: 07141 – 1469920
Handy: 0176 – 60354954 (nur in Notfällen)
WhatsApp: WhatsApp-Chat starten (öffnet in neuem Tab)

E-Mail: kanzlei@unfried-kollegen.de

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