Vorladung der Polizei
Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten? Wahrnehmen müssen Sie diese nicht – aber Sie müssen richtig reagieren. Wir übernehmen Akteneinsicht und Kommunikation.
Diskrete, erfahrene Strafverteidigung in Ludwigsburg – bei Vorladung, Hausdurchsuchung, Anklage oder Strafbefehl. Doppelkompetenz aus Strafrecht und Verkehrsstrafrecht.
Eine Strafanzeige, eine Hausdurchsuchung oder eine Vorladung als Beschuldigter sind Situationen, die schnelles und überlegtes Handeln erfordern. Die Kanzlei Unfried & Kollegen in Ludwigsburg steht Ihnen von der ersten Stunde an zur Seite – kompetent, diskret und konsequent.
Wir verteidigen Sie in allen Phasen des Strafverfahrens: vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Strafvollstreckung. Dabei prüfen wir jeden Aspekt Ihres Falls sorgfältig – von der Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen bis zur Beweiswürdigung.
Rechtsanwältin Vanessa Unfried ist die zentrale Strafverteidigerin der Kanzlei und bearbeitet den Großteil der strafrechtlichen Mandate – von allgemeinem Strafrecht über Verkehrsstrafrecht bis hin zu Jugendstrafrecht. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht bringt sie zusätzlich besondere Expertise im Verkehrsstrafrecht mit – ein Schwerpunkt, der in Ludwigsburg selten in einer Hand zu finden ist.
Rechtsanwalt Thorsten Henn ist als zweiter Strafverteidiger der Kanzlei tätig und hat einen besonderen Schwerpunkt in der Strafvollstreckung – ein Bereich, den viele Kanzleien meiden. Er begleitet Mandanten auch nach einer Verurteilung bei Fragen zu Bewährung, Reststrafe oder Vollzugslockerungen.
Wir vertreten nicht nur Beschuldigte und Angeklagte, sondern auch Opfer von Straftaten als Nebenkläger.
Wir vertreten Sie in allen Bereichen des Straf- und Strafprozessrechts – mit dem Ziel des bestmöglichen Ergebnisses für Sie.
Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten? Wahrnehmen müssen Sie diese nicht – aber Sie müssen richtig reagieren. Wir übernehmen Akteneinsicht und Kommunikation.
Die Polizei steht mit Durchsuchungsbeschluss vor der Tür? Bleiben Sie ruhig, äußern Sie sich nicht zur Sache und rufen Sie uns an – wir koordinieren das Weitere.
Sie oder ein Angehöriger wurden festgenommen oder befinden sich in Untersuchungshaft? Wir beantragen Haftprüfung und vertreten Sie konsequent.
Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Beleidigung, Sachbeschädigung – kompetente Verteidigung in allen klassischen Strafsachen, vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.
Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht, gefährlicher Eingriff oder Nötigung im Straßenverkehr – Verkehrsstraftaten sind ein klarer Schwerpunkt der Kanzlei. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht bringt Rechtsanwältin Vanessa Unfried hier doppelte Expertise mit.
Diskrete und fachkundige Verteidigung bei Vorwürfen sexueller Straftaten. Besondere Sensibilität und juristische Expertise sind in diesen Verfahren unerlässlich.
Spezialisierte Verteidigung im Jugendstrafverfahren – mit dem Ziel, erzieherisch sinnvolle Lösungen zu erzielen und eine Vorstrafe zu vermeiden.
Wir vertreten Opfer von Straftaten als Nebenkläger – Akteneinsicht, Fragerecht und aktive Mitwirkung am Verfahren zum Schutz Ihrer Interessen.
Beratung zu Strafaussetzung zur Bewährung, Antrag auf offenen Vollzug, vorzeitige Entlassung und Maßregelvollzug – auch nach rechtskräftiger Verurteilung.
Sie nehmen Kontakt zu uns auf – per Telefon, WhatsApp oder E-Mail. Wichtigste Regel: Bis dahin nichts zur Sache aussagen. Wir hören zu, ordnen die Situation rechtlich ein und besprechen die nächsten Schritte.
Wir beantragen Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft und prüfen die Beweislage. Auf dieser Grundlage entwickeln wir mit Ihnen die Verteidigungsstrategie.
Schon im Ermittlungsverfahren – also bevor es überhaupt zur Anklage kommt – lassen sich Verfahren häufig durch geschickte Argumentation einstellen (§§ 153, 153a, 170 Abs. 2 StPO). Hier liegt oft das größte Potenzial für eine günstige Verfahrensbeendigung.
Kommt es zur Anklage, vertreten wir Sie konsequent in der Hauptverhandlung – am Amtsgericht Ludwigsburg, vor dem Landgericht Stuttgart oder bei Berufung und Revision auch in höheren Instanzen.
Strafsachen werden in der Region Ludwigsburg an mehreren Stellen verhandelt. Wir kennen die zuständigen Gerichte, Behörden und Vollzugsanstalten aus jahrelanger Praxis:
Mandanten aus dem gesamten Landkreis Ludwigsburg sowie aus Stuttgart und Umgebung sind bei uns willkommen – persönliche Termine in der Kanzlei in Ludwigsburg-Monrepos oder, wenn nötig, in der Vollzugsanstalt.
Klare Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Strafanzeige, Verteidigung und Strafverfahren.
Wichtigste Regel: Sie sind nicht verpflichtet, der Vorladung Folge zu leisten oder zur Sache auszusagen. Nehmen Sie umgehend Kontakt mit einem Strafverteidiger auf, bevor Sie irgendetwas erklären. Wir beantragen Akteneinsicht und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, ob und in welcher Form eine Stellungnahme sinnvoll ist. Eine spontane Erklärung bei der Polizei kann Ihre Verteidigungsmöglichkeiten erheblich einschränken.
Lassen Sie die Beamten ihre Arbeit machen, behindern Sie sie nicht – aber äußern Sie sich nicht zur Sache. Verlangen Sie eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses. Notieren Sie sich Namen und Dienstnummern der anwesenden Beamten. Rufen Sie so früh wie möglich einen Strafverteidiger an. Bei Mitnahme von Gegenständen (Sicherstellung oder Beschlagnahme) lassen Sie sich eine Quittung geben.
Sobald Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren geführt werden – also eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, eine Hausdurchsuchung stattfindet oder Sie vorläufig festgenommen werden – sollten Sie sofort einen Strafverteidiger einschalten, bevor Sie irgendwelche Aussagen machen. Das gilt auch bei vermeintlich kleinen Vergehen: Eine unüberlegte Aussage kann Ihre Situation erheblich verschlechtern. Als Beschuldigter haben Sie jederzeit das Recht zu schweigen – machen Sie von diesem Recht Gebrauch, bis Sie anwaltlichen Rat erhalten haben.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder werden durch eine individuelle Honorarvereinbarung festgelegt. Nach RVG sind die Gebühren gestaffelt nach dem Umfang des Verfahrens: Einfache Strafbefehle beginnen ab ca. 300–500 Euro, komplexe Hauptverhandlungen können mehrere Tausend Euro kosten. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen Strafrechtskosten – bitte prüfen Sie Ihren Vertrag. In bestimmten Fällen kann das Gericht auf Antrag einen Pflichtverteidiger beiordnen, wenn Sie die Kosten nicht tragen können. Wir beraten Sie gerne transparent zu den zu erwartenden Kosten.
Nach einer Strafanzeige prüft die Staatsanwaltschaft zunächst, ob ein Anfangsverdacht vorliegt. Bejaht sie diesen, werden Ermittlungen eingeleitet: Polizei befragt Zeugen, sichert Beweise, und Sie können als Beschuldigter zur Vernehmung vorgeladen werden. Am Ende des Ermittlungsverfahrens stellt die Staatsanwaltschaft entweder das Verfahren ein, erlässt einen Strafbefehl oder erhebt Anklage. Als Beschuldigter haben Sie das Recht auf Akteneinsicht durch Ihren Anwalt – ein entscheidender Vorteil für die Vorbereitung einer wirksamen Verteidigung.
Ja – als Beschuldigter haben Sie das vollumfängliche Recht zu schweigen. Dieses Schweigerecht gilt gegenüber der Polizei ebenso wie gegenüber der Staatsanwaltschaft und darf nicht zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch, bis Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Als Zeuge gilt hingegen grundsätzlich eine Aussagepflicht, außer Sie sind Angehöriger des Beschuldigten oder könnten sich durch Ihre Aussage selbst belasten. Im Zweifel gilt: Schweigen ist Gold.
Das Jugendstrafrecht gilt für Personen, die zum Zeitpunkt der Tat zwischen 14 und 17 Jahre alt waren (Jugendliche) sowie für Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren, wenn das Gericht dies für angemessen hält. Im Fokus steht die Erziehung, nicht die Strafe: Das Jugendgericht kann Erziehungsmaßregeln (z.B. Weisungen), Zuchtmittel (Verwarnung, Jugendarrest) oder Jugendstrafe anordnen. Jugendstrafrecht erfordert spezielle Kenntnisse und Erfahrung – wir vertreten Jugendliche und ihre Eltern in allen Phasen des Jugendstrafverfahrens.
Opfer bestimmter Straftaten (z.B. Körperverletzung, Sexualdelikte, Tötungsdelikte) haben das Recht, sich als Nebenkläger dem Strafverfahren anzuschließen. Als Nebenkläger erhalten Sie: Akteneinsicht, das Recht eigene Fragen zu stellen, Beweisanträge einzureichen und am Verfahren aktiv teilzunehmen. Die Nebenklage sichert, dass Ihre Interessen als Opfer im Verfahren nicht übergangen werden. Wir vertreten nicht nur Angeklagte, sondern auch Opfer von Straftaten – kompetent und einfühlsam.
Strafvollstreckung bezeichnet die Durchführung rechtskräftiger Strafurteile – also die tatsächliche Verbüßung einer Geld- oder Freiheitsstrafe. Ein Strafverteidiger kann auch nach der Verurteilung helfen: durch Antrag auf Strafaussetzung zur Bewährung, Antrag auf offenen Vollzug, vorzeitige Entlassung nach zwei Dritteln der Strafe (§ 57 StGB) oder Anträge im Maßregelvollzug. Rechtsanwalt Thorsten Henn verfügt über besondere Erfahrung in Strafvollstreckungssachen und begleitet Mandanten auch nach der Verurteilung.
Unfried & Kollegen
Anwaltskanzlei
Telefon: 07141 – 1469920
Handy: 0176 – 60354954
(nur in Notfällen)
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E-Mail: kanzlei@unfried-kollegen.de
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