Strafrecht Anwalt Ludwigsburg
Erfahrene Strafverteidigung für Beschuldigte und Opfer – von der ersten Vernehmung bis zur Revision. Kompetente Vertretung in Ludwigsburg, Stuttgart und der gesamten Region.
Strafverteidigung, auf die Sie sich verlassen können
Eine Strafanzeige, eine Hausdurchsuchung oder eine Vorladung als Beschuldigter sind Situationen, die schnelles und überlegtes Handeln erfordern. Die Strafverteidiger der Kanzlei Unfried & Kollegen in Ludwigsburg stehen Ihnen von der ersten Stunde an zur Seite – kompetent, diskret und konsequent.
Wir verteidigen Sie in allen Phasen des Strafverfahrens: vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Strafvollstreckung. Dabei prüfen wir jeden Aspekt Ihres Falls sorgfältig – von der Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen bis zur Beweiswürdigung.
Rechtsanwalt Thorsten Henn verfügt über besondere Erfahrung in Strafvollstreckungssachen und begleitet Mandanten auch nach einer Verurteilung. Wir vertreten nicht nur Angeklagte, sondern auch Opfer von Straftaten als Nebenkläger.
Unsere Leistungen im Überblick
- Allgemeine Strafsachen (Körperverletzung, Betrug …)
- Sexualstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Opfervertretung & Nebenklage
- Strafvollstreckung & Maßregelvollzug
- Wirtschaftsstrafsachen
- Vertretung bei Ermittlungen & Durchsuchungen
Unsere Leistungen im Strafrecht
Wir vertreten Sie in allen Bereichen des Straf- und Strafprozessrechts – mit dem Ziel des bestmöglichen Ergebnisses für Sie.
Allgemeine Strafsachen
Körperverletzung, Eigentumsdelikte (Diebstahl, Raub, Erpressung), Betrugsdelikte, Urkundenfälschung – kompetente Verteidigung in allen klassischen Strafsachen.
Sexualstrafrecht
Diskrete und fachkundige Verteidigung bei Vorwürfen sexueller Straftaten. Besondere Sensibilität und juristische Expertise sind in diesen Verfahren unerlässlich.
Jugendstrafrecht
Spezialisierte Verteidigung im Jugendstrafverfahren – mit dem Ziel, erzieherisch sinnvolle Lösungen zu erzielen und eine Vorstrafe zu vermeiden.
Opfervertretung & Nebenklage
Wir vertreten Opfer von Straftaten als Nebenkläger – Akteneinsicht, Fragerecht und aktive Mitwirkung am Verfahren zum Schutz Ihrer Interessen.
Strafvollstreckung
Beratung zu Strafaussetzung zur Bewährung, Antrag auf offenen Vollzug, vorzeitige Entlassung und Maßregelvollzug – auch nach rechtskräftiger Verurteilung.
Ermittlungsverfahren
Akteneinsicht, Beratung zum Schweigerecht, Vertretung bei polizeilichen Vernehmungen und strategische Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren.
Häufige Fragen zum Strafrecht
Klare Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Strafanzeige, Verteidigung und Strafverfahren.
Wann brauche ich unbedingt einen Strafverteidiger?
Sobald Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren geführt werden – also eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, eine Hausdurchsuchung stattfindet oder Sie vorläufig festgenommen werden – sollten Sie sofort einen Strafverteidiger einschalten, bevor Sie irgendwelche Aussagen machen. Das gilt auch bei vermeintlich kleinen Vergehen: Eine unüberlegte Aussage kann Ihre Situation erheblich verschlechtern. Als Beschuldigter haben Sie jederzeit das Recht zu schweigen – machen Sie von diesem Recht Gebrauch, bis Sie anwaltlichen Rat erhalten haben.
Was kostet ein Strafverteidiger?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder werden durch eine individuelle Honorarvereinbarung festgelegt. Nach RVG sind die Gebühren gestaffelt nach dem Umfang des Verfahrens: Einfache Strafbefehle beginnen ab ca. 300–500 Euro, komplexe Hauptverhandlungen können mehrere Tausend Euro kosten. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen Strafrechtskosten – bitte prüfen Sie Ihren Vertrag. In bestimmten Fällen kann das Gericht auf Antrag einen Pflichtverteidiger beiordnen, wenn Sie die Kosten nicht tragen können. Wir beraten Sie gerne transparent zu den zu erwartenden Kosten.
Was passiert nach einer Strafanzeige gegen mich?
Nach einer Strafanzeige prüft die Staatsanwaltschaft zunächst, ob ein Anfangsverdacht vorliegt. Bejaht sie diesen, werden Ermittlungen eingeleitet: Polizei befragt Zeugen, sichert Beweise, und Sie können als Beschuldigter zur Vernehmung vorgeladen werden. Am Ende des Ermittlungsverfahrens stellt die Staatsanwaltschaft entweder das Verfahren ein, erlässt einen Strafbefehl oder erhebt Anklage. Als Beschuldigter haben Sie das Recht auf Akteneinsicht durch Ihren Anwalt – ein entscheidender Vorteil für die Vorbereitung einer wirksamen Verteidigung.
Darf ich als Beschuldigter die Aussage verweigern?
Ja – als Beschuldigter haben Sie das vollumfängliche Recht zu schweigen. Dieses Schweigerecht gilt gegenüber der Polizei ebenso wie gegenüber der Staatsanwaltschaft und darf nicht zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch, bis Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Als Zeuge gilt hingegen grundsätzlich eine Aussagepflicht, außer Sie sind Angehöriger des Beschuldigten oder könnten sich durch Ihre Aussage selbst belasten. Im Zweifel gilt: Schweigen ist Gold.
Was ist Jugendstrafrecht und was sind die Besonderheiten?
Das Jugendstrafrecht gilt für Personen, die zum Zeitpunkt der Tat zwischen 14 und 17 Jahre alt waren (Jugendliche) sowie für Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren, wenn das Gericht dies für angemessen hält. Im Fokus steht die Erziehung, nicht die Strafe: Das Jugendgericht kann Erziehungsmaßregeln (z.B. Weisungen), Zuchtmittel (Verwarnung, Jugendarrest) oder Jugendstrafe anordnen. Jugendstrafrecht erfordert spezielle Kenntnisse und Erfahrung – wir vertreten Jugendliche und ihre Eltern in allen Phasen des Jugendstrafverfahrens.
Was bedeutet Nebenklage und Opfervertretung?
Opfer bestimmter Straftaten (z.B. Körperverletzung, Sexualdelikte, Tötungsdelikte) haben das Recht, sich als Nebenkläger dem Strafverfahren anzuschließen. Als Nebenkläger erhalten Sie: Akteneinsicht, das Recht eigene Fragen zu stellen, Beweisanträge einzureichen und am Verfahren aktiv teilzunehmen. Die Nebenklage sichert, dass Ihre Interessen als Opfer im Verfahren nicht übergangen werden. Wir vertreten nicht nur Angeklagte, sondern auch Opfer von Straftaten – kompetent und einfühlsam.
Was ist Strafvollstreckung und was kann ein Anwalt dabei bewirken?
Strafvollstreckung bezeichnet die Durchführung rechtskräftiger Strafurteile – also die tatsächliche Verbüßung einer Geld- oder Freiheitsstrafe. Ein Strafverteidiger kann auch nach der Verurteilung helfen: durch Antrag auf Strafaussetzung zur Bewährung, Antrag auf offenen Vollzug, vorzeitige Entlassung nach zwei Dritteln der Strafe (§ 57 StGB) oder Anträge im Maßregelvollzug. Rechtsanwalt Thorsten Henn verfügt über besondere Erfahrung in Strafvollstreckungssachen und begleitet Mandanten auch nach der Verurteilung.
Kontakt
Unfried & Kollegen
Anwaltskanzlei
71634 Ludwigsburg
Telefon: 07141 – 1469920
Handy: 0176 – 60354954
(nur in Notfällen)
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E-Mail: kanzlei (at) unfried-kollegen (dot) de
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