Strafverteidiger Ludwigsburg

Diskrete, erfahrene Strafverteidigung in Ludwigsburg – bei Vorladung, Hausdurchsuchung, Anklage oder Strafbefehl. Doppelkompetenz aus Strafrecht und Verkehrsstrafrecht.

Akuter Notfall? Direkt zur Strafverteidigerin

Polizei vor der Tür, Vorladung im Briefkasten oder gerade festgenommen? Schweigen Sie zur Sache und kontaktieren Sie umgehend Rechtsanwältin Vanessa Unfried – persönlich, ohne Hotline oder Sekretariat dazwischen.

Auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar – Rückruf so schnell wie möglich.

Strafverteidigung, auf die Sie sich verlassen können

Eine Strafanzeige, eine Hausdurchsuchung oder eine Vorladung als Beschuldigter sind Situationen, die schnelles und überlegtes Handeln erfordern. Die Kanzlei Unfried & Kollegen in Ludwigsburg steht Ihnen von der ersten Stunde an zur Seite – kompetent, diskret und konsequent.

Wir verteidigen Sie in allen Phasen des Strafverfahrens: vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Strafvollstreckung. Dabei prüfen wir jeden Aspekt Ihres Falls sorgfältig – von der Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen bis zur Beweiswürdigung.

Rechtsanwältin Vanessa Unfried ist die zentrale Strafverteidigerin der Kanzlei und bearbeitet den Großteil der strafrechtlichen Mandate – von allgemeinem Strafrecht über Verkehrsstrafrecht bis hin zu Jugendstrafrecht. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht bringt sie zusätzlich besondere Expertise im Verkehrsstrafrecht mit – ein Schwerpunkt, der in Ludwigsburg selten in einer Hand zu finden ist.

Rechtsanwalt Thorsten Henn ist als zweiter Strafverteidiger der Kanzlei tätig und hat einen besonderen Schwerpunkt in der Strafvollstreckung – ein Bereich, den viele Kanzleien meiden. Er begleitet Mandanten auch nach einer Verurteilung bei Fragen zu Bewährung, Reststrafe oder Vollzugslockerungen.

Wir vertreten nicht nur Beschuldigte und Angeklagte, sondern auch Opfer von Straftaten als Nebenkläger.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Allgemeine Strafsachen (Körperverletzung, Betrug …)
  • Sexualstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Opfervertretung & Nebenklage
  • Strafvollstreckung & Maßregelvollzug
  • Wirtschaftsstrafsachen
  • Vertretung bei Ermittlungen & Durchsuchungen

Unsere Leistungen im Strafrecht

Wir vertreten Sie in allen Bereichen des Straf- und Strafprozessrechts – mit dem Ziel des bestmöglichen Ergebnisses für Sie.

So läuft Ihre Strafverteidigung bei uns ab

  1. Erstkontakt & Schweigegebot

    Sie nehmen Kontakt zu uns auf – per Telefon, WhatsApp oder E-Mail. Wichtigste Regel: Bis dahin nichts zur Sache aussagen. Wir hören zu, ordnen die Situation rechtlich ein und besprechen die nächsten Schritte.

  2. Akteneinsicht & Strategie

    Wir beantragen Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft und prüfen die Beweislage. Auf dieser Grundlage entwickeln wir mit Ihnen die Verteidigungsstrategie.

  3. Ermittlungsverfahren

    Schon im Ermittlungsverfahren – also bevor es überhaupt zur Anklage kommt – lassen sich Verfahren häufig durch geschickte Argumentation einstellen (§§ 153, 153a, 170 Abs. 2 StPO). Hier liegt oft das größte Potenzial für eine günstige Verfahrensbeendigung.

  4. Hauptverhandlung & Verteidigung vor Gericht

    Kommt es zur Anklage, vertreten wir Sie konsequent in der Hauptverhandlung – am Amtsgericht Ludwigsburg, vor dem Landgericht Stuttgart oder bei Berufung und Revision auch in höheren Instanzen.

Lokal verankert – mit den Strukturen vor Ort vertraut

Strafsachen werden in der Region Ludwigsburg an mehreren Stellen verhandelt. Wir kennen die zuständigen Gerichte, Behörden und Vollzugsanstalten aus jahrelanger Praxis:

  • Amtsgericht Ludwigsburg – zuständig für die meisten Strafsachen mit Strafmaßen bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe
  • Staatsanwaltschaft Stuttgart – führt die Ermittlungsverfahren für den Landgerichtsbezirk Stuttgart, zu dem Ludwigsburg gehört
  • Landgericht Stuttgart – Berufungs- und Schwurgerichtszuständigkeit für schwerere Straftaten
  • Polizeipräsidium Ludwigsburg – Hauptanlaufstelle für Ermittlungen vor Ort
  • JVA Hohenasperg – nahe gelegene Justizvollzugsanstalt, u.a. Untersuchungshaft und Frauenstrafvollzug
  • JVA Heimsheim – Strafvollzug für männliche Erwachsene

Mandanten aus dem gesamten Landkreis Ludwigsburg sowie aus Stuttgart und Umgebung sind bei uns willkommen – persönliche Termine in der Kanzlei in Ludwigsburg-Monrepos oder, wenn nötig, in der Vollzugsanstalt.

Häufige Fragen zum Strafrecht

Klare Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Strafanzeige, Verteidigung und Strafverfahren.

Was tun, wenn ich eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalte?

Wichtigste Regel: Sie sind nicht verpflichtet, der Vorladung Folge zu leisten oder zur Sache auszusagen. Nehmen Sie umgehend Kontakt mit einem Strafverteidiger auf, bevor Sie irgendetwas erklären. Wir beantragen Akteneinsicht und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, ob und in welcher Form eine Stellungnahme sinnvoll ist. Eine spontane Erklärung bei der Polizei kann Ihre Verteidigungsmöglichkeiten erheblich einschränken.

Was muss ich bei einer Hausdurchsuchung beachten?

Lassen Sie die Beamten ihre Arbeit machen, behindern Sie sie nicht – aber äußern Sie sich nicht zur Sache. Verlangen Sie eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses. Notieren Sie sich Namen und Dienstnummern der anwesenden Beamten. Rufen Sie so früh wie möglich einen Strafverteidiger an. Bei Mitnahme von Gegenständen (Sicherstellung oder Beschlagnahme) lassen Sie sich eine Quittung geben.

Wann brauche ich unbedingt einen Strafverteidiger?

Sobald Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren geführt werden – also eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, eine Hausdurchsuchung stattfindet oder Sie vorläufig festgenommen werden – sollten Sie sofort einen Strafverteidiger einschalten, bevor Sie irgendwelche Aussagen machen. Das gilt auch bei vermeintlich kleinen Vergehen: Eine unüberlegte Aussage kann Ihre Situation erheblich verschlechtern. Als Beschuldigter haben Sie jederzeit das Recht zu schweigen – machen Sie von diesem Recht Gebrauch, bis Sie anwaltlichen Rat erhalten haben.

Was kostet ein Strafverteidiger?

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder werden durch eine individuelle Honorarvereinbarung festgelegt. Nach RVG sind die Gebühren gestaffelt nach dem Umfang des Verfahrens: Einfache Strafbefehle beginnen ab ca. 300–500 Euro, komplexe Hauptverhandlungen können mehrere Tausend Euro kosten. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen Strafrechtskosten – bitte prüfen Sie Ihren Vertrag. In bestimmten Fällen kann das Gericht auf Antrag einen Pflichtverteidiger beiordnen, wenn Sie die Kosten nicht tragen können. Wir beraten Sie gerne transparent zu den zu erwartenden Kosten.

Was passiert nach einer Strafanzeige gegen mich?

Nach einer Strafanzeige prüft die Staatsanwaltschaft zunächst, ob ein Anfangsverdacht vorliegt. Bejaht sie diesen, werden Ermittlungen eingeleitet: Polizei befragt Zeugen, sichert Beweise, und Sie können als Beschuldigter zur Vernehmung vorgeladen werden. Am Ende des Ermittlungsverfahrens stellt die Staatsanwaltschaft entweder das Verfahren ein, erlässt einen Strafbefehl oder erhebt Anklage. Als Beschuldigter haben Sie das Recht auf Akteneinsicht durch Ihren Anwalt – ein entscheidender Vorteil für die Vorbereitung einer wirksamen Verteidigung.

Darf ich als Beschuldigter die Aussage verweigern?

Ja – als Beschuldigter haben Sie das vollumfängliche Recht zu schweigen. Dieses Schweigerecht gilt gegenüber der Polizei ebenso wie gegenüber der Staatsanwaltschaft und darf nicht zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch, bis Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Als Zeuge gilt hingegen grundsätzlich eine Aussagepflicht, außer Sie sind Angehöriger des Beschuldigten oder könnten sich durch Ihre Aussage selbst belasten. Im Zweifel gilt: Schweigen ist Gold.

Was ist Jugendstrafrecht und was sind die Besonderheiten?

Das Jugendstrafrecht gilt für Personen, die zum Zeitpunkt der Tat zwischen 14 und 17 Jahre alt waren (Jugendliche) sowie für Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren, wenn das Gericht dies für angemessen hält. Im Fokus steht die Erziehung, nicht die Strafe: Das Jugendgericht kann Erziehungsmaßregeln (z.B. Weisungen), Zuchtmittel (Verwarnung, Jugendarrest) oder Jugendstrafe anordnen. Jugendstrafrecht erfordert spezielle Kenntnisse und Erfahrung – wir vertreten Jugendliche und ihre Eltern in allen Phasen des Jugendstrafverfahrens.

Was bedeutet Nebenklage und Opfervertretung?

Opfer bestimmter Straftaten (z.B. Körperverletzung, Sexualdelikte, Tötungsdelikte) haben das Recht, sich als Nebenkläger dem Strafverfahren anzuschließen. Als Nebenkläger erhalten Sie: Akteneinsicht, das Recht eigene Fragen zu stellen, Beweisanträge einzureichen und am Verfahren aktiv teilzunehmen. Die Nebenklage sichert, dass Ihre Interessen als Opfer im Verfahren nicht übergangen werden. Wir vertreten nicht nur Angeklagte, sondern auch Opfer von Straftaten – kompetent und einfühlsam.

Was ist Strafvollstreckung und was kann ein Anwalt dabei bewirken?

Strafvollstreckung bezeichnet die Durchführung rechtskräftiger Strafurteile – also die tatsächliche Verbüßung einer Geld- oder Freiheitsstrafe. Ein Strafverteidiger kann auch nach der Verurteilung helfen: durch Antrag auf Strafaussetzung zur Bewährung, Antrag auf offenen Vollzug, vorzeitige Entlassung nach zwei Dritteln der Strafe (§ 57 StGB) oder Anträge im Maßregelvollzug. Rechtsanwalt Thorsten Henn verfügt über besondere Erfahrung in Strafvollstreckungssachen und begleitet Mandanten auch nach der Verurteilung.

Strafrechtliche Beratung anfragen

Handeln Sie schnell – je früher wir eingeschaltet werden, desto effektiver können wir Ihre Verteidigung gestalten. Kontaktieren Sie uns vertraulich.

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Kontakt

Unfried & Kollegen
Anwaltskanzlei

Monreposstr. 57
71634 Ludwigsburg

Telefon: 07141 – 1469920
Handy: 0176 – 60354954 (nur in Notfällen)
WhatsApp: WhatsApp-Chat starten (öffnet in neuem Tab)

E-Mail: kanzlei@unfried-kollegen.de

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