Unfallschadenregulierung
Vollständige Abwicklung Ihres Unfallschadens gegenüber der gegnerischen Versicherung – Fahrzeugschaden, Wertminderung, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und Anwaltskosten.
Fachanwältin für Verkehrsrecht in Ludwigsburg – kompetente Vertretung bei Unfall, Bußgeld, Kfz-Kaufrecht und Führerscheinentzug. Für Mandanten aus Ludwigsburg, dem Landkreis und der Region Stuttgart.
Das Verkehrsrecht ist eines der facettenreichsten Rechtsgebiete – es berührt nahezu jeden Autofahrer mindestens einmal im Leben. Ob Unfall, Bußgeldbescheid, strittiger Fahrzeugkauf oder drohender Führerscheinentzug: Die Kanzlei Unfried & Kollegen steht Ihnen mit gebündelter Expertise zur Seite.
Rechtsanwältin Vanessa Unfried ist seit 2018 Fachanwältin für Verkehrsrecht. Die Fachanwaltschaft setzt den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrung in diesem Rechtsgebiet voraus – ein Qualitätsmerkmal, das Sie bei der Wahl Ihres Anwalts berücksichtigen sollten.
Wir vertreten Mandanten in Bußgeldsachen, bei Schadensersatzansprüchen nach Unfällen, im Kfz-Kaufrecht sowie bei Verfahren rund um die Fahrerlaubnis. Daneben stehen wir Ihnen bei strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr – wie Trunkenheit am Steuer oder Fahrerflucht – kompetent zur Seite. Unser Ziel: Ihr Recht durchsetzen – effektiv, transparent und ohne unnötigen Aufwand für Sie.
Von der ersten Einschätzung bis zur vollständigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche – wir begleiten Sie in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.
Vollständige Abwicklung Ihres Unfallschadens gegenüber der gegnerischen Versicherung – Fahrzeugschaden, Wertminderung, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und Anwaltskosten.
Mängel am Neuwagen oder Gebrauchtwagen? Wir setzen Ihre Gewährleistungsrechte durch – Nachbesserung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz.
Streitigkeiten mit der Kfz-Werkstatt – fehlerhafte Reparaturen, überhöhte Rechnungen oder nicht behobene Mängel. Wir vertreten Ihre Interessen konsequent.
Drohender Führerscheinentzug, Fahrverbot oder MPU-Auflage? Wir analysieren Ihren Fall und ergreifen die rechtlich möglichen Maßnahmen zum Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis.
Bei Verletzungen nach einem Unfall stehen Ihnen Schmerzensgeld und Ersatz des Verdienstausfalls zu. Wir ermitteln die Ihnen zustehende Höhe und setzen sie durch.
Bußgeldbescheide prüfen lassen, Einspruch einlegen, Fahrverbot abwenden – wir analysieren Ihre Unterlagen und leiten die geeigneten rechtlichen Schritte ein.
Die Bezeichnung „Fachanwältin für Verkehrsrecht" ist kein Marketingversprechen, sondern ein rechtlich geschützter Qualitätstitel. Um ihn zu führen, muss eine Rechtsanwältin gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachweisen, dass sie besondere theoretische Kenntnisse und einschlägige praktische Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet erworben hat – unter anderem durch eine bestimmte Anzahl abgewickelter Fälle aus allen Teilbereichen des Verkehrsrechts. Darüber hinaus ist eine regelmäßige Fortbildung Pflicht, um den Titel zu behalten.
Vanessa Unfried trägt diesen Titel seit 2018. Das bedeutet für Sie als Mandantin oder Mandant: Sie werden nicht von jemandem beraten, der sich im Verkehrsrecht nur gelegentlich bewegt – sondern von einer Spezialistin, die täglich mit diesen Fällen arbeitet, die Rechtsprechung kennt und weiß, wo Versicherungen typischerweise zu wenig zahlen oder Behörden Fehler machen.
Für Mandanten aus Ludwigsburg und dem Landkreis hat die Kanzlei zudem einen praktischen Vorteil: kurze Wege zu Amtsgericht Ludwigsburg, Bußgeldstelle der Stadt und Polizeipräsidium Ludwigsburg – und jahrelange Erfahrung mit den lokalen Gegebenheiten.
Sie schildern uns Ihr Anliegen – telefonisch, per E-Mail oder über WhatsApp. Kein bürokratischer Aufwand, keine langen Wartezeiten. Wir hören zu und stellen gezielte Rückfragen, um Ihren Fall schnell einordnen zu können.
Wir prüfen Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine ehrliche, transparente Einschätzung zu Chancen, voraussichtlichen Kosten und dem sinnvollen weiteren Vorgehen – ohne Fachjargon, dafür mit klaren Aussagen.
Entscheiden Sie sich für unsere Vertretung, übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit Versicherungen, Behörden und Gerichten. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir halten Sie auf dem Laufenden.
Wir setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich durch – und, wenn nötig, auch vor dem Amtsgericht Ludwigsburg oder einem anderen zuständigen Gericht. Unser Ziel ist immer das für Sie bestmögliche Ergebnis.
Die Kanzlei Unfried & Kollegen berät Privatpersonen ebenso wie Unternehmer mit Firmenfahrzeugflotten, Berufskraftfahrer, Senioren und junge Fahrer – kurz: jeden, der im Straßenverkehr auf rechtliche Unterstützung angewiesen ist.
Unser Einzugsgebiet umfasst neben Ludwigsburg auch die umliegenden Gemeinden Asperg, Bietigheim-Bissingen, Kornwestheim, Marbach am Neckar, Remseck am Neckar und Markgröningen. Mandanten aus dem gesamten Landkreis Ludwigsburg sowie aus Stuttgart und der Region sind bei uns willkommen.
Lokale Anlaufstellen, mit denen wir regelmäßig zu tun haben: das Amtsgericht Ludwigsburg, die Bußgeldstelle der Stadt Ludwigsburg und das Polizeipräsidium Ludwigsburg. Die kurzen Wege und die Kenntnis der regionalen Strukturen kommen Ihnen zugute – wir wissen, wie Verfahren hier ablaufen.
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Verkehrsrecht – von Anwaltskosten bis Unfallschadenregulierung.
Das Verkehrsrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet, das alle rechtlichen Regelungen rund um den Straßenverkehr erfasst. Es gliedert sich in vier Bereiche: das öffentliche Verkehrsrecht (Straßenverkehrsordnung, Fahrerlaubnisrecht), das zivilrechtliche Verkehrsrecht (Schadensersatz nach Unfällen, Kfz-Kaufrecht, Werkvertragsrecht), das strafrechtliche Verkehrsrecht (Fahren unter Alkohol, Fahrerflucht, gefährlicher Eingriff) sowie das Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgelder, Fahrverbote, Punkte). Als Fachanwältin für Verkehrsrecht verfügt Vanessa Unfried über fundierte Expertise in sämtlichen Teilbereichen.
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und bemessen sich am Streitwert des jeweiligen Verfahrens. Bei einem Bußgeldverfahren liegen sie oft zwischen 150 und 400 Euro; bei Unfallschadensachen oder Gerichtsverfahren können sie deutlich höher ausfallen. Entscheidend: Tragen Sie keine Schuld am Unfall, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten vollständig. Auch Rechtsschutzversicherungen decken verkehrsrechtliche Streitigkeiten in der Regel ab. Gerne beraten wir Sie im Erstgespräch transparent zu den zu erwartenden Kosten.
Als schwere Verkehrsverstöße gelten Delikte, die zu Eintragungen im Fahreignungsregister (Flensburg) oder zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Dazu gehören: Fahren unter Alkohol (ab 0,5 Promille = Ordnungswidrigkeit, ab 1,6 Promille oder Ausfallerscheinungen = Straftat), Fahren unter Drogeneinfluss, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen (ab 21 km/h innerorts bzw. 26 km/h außerorts droht Fahrverbot), qualifizierte Rotlichtverstöße (2 Punkte), Nötigung und Gefährdung im Straßenverkehr sowie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht). Bei drohenden Konsequenzen sollten Sie umgehend einen Anwalt einschalten.
Grundsätzlich empfiehlt sich anwaltliche Unterstützung bei jedem Unfall mit Personenschaden oder erheblichem Sachschaden. Ohne anwaltliche Hilfe zahlen Versicherungen erfahrungsgemäß deutlich weniger – Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld und Anwaltskosten selbst werden ohne konsequente Gegenwehr oft nicht vollständig erstattet. Ist die Schuldenfrage umstritten oder der Unfallgegner nicht versichert, ist ein Anwalt unverzichtbar. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, entstehen Ihnen durch die anwaltliche Vertretung keine eigenen Kosten – die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt diese.
Die Unfallschadenregulierung umfasst die vollständige Durchsetzung aller Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung. Ihnen stehen dabei zu: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert (bei Totalschaden), merkantile Wertminderung des Fahrzeugs, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, Abschleppkosten, Sachverständigenkosten, Schmerzensgeld bei Verletzungen sowie Verdienstausfall. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Versicherung und stellen sicher, dass Sie den Ihnen zustehenden Ersatz vollständig erhalten – ohne dass Sie sich selbst mit der Versicherung auseinandersetzen müssen.
Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen verjähren grundsätzlich nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Schaden eingetreten ist und Sie davon Kenntnis erlangt haben (oder hätten erlangen müssen). Bei Personenschäden kann die Verjährung unter Umständen gehemmt oder verlängert sein. Wichtig: Je früher Sie handeln, desto besser sind Beweissicherung, Zeugenaussagen und Gutachtenergebnisse. Kontaktieren Sie uns möglichst zeitnah nach dem Unfall.
Ja – das Kfz-Kaufvertragsrecht ist ein wichtiger Teilbereich des Verkehrsrechts. Treten nach dem Kauf Mängel auf, haben Sie als Käufer gesetzliche Gewährleistungsrechte: zunächst Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung, bei Scheitern dann Rücktritt vom Vertrag, Minderung oder Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber Händlern oder Privatverkäufern durchzusetzen – außergerichtlich und, falls nötig, auch vor Gericht.
Unfried & Kollegen
Anwaltskanzlei
Telefon: 07141 – 1469920
Handy: 0176 – 60354954
(nur in Notfällen)
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