Zivilrecht Anwalt Ludwigsburg
Kompetente Vertretung bei Kaufrechtsstreitigkeiten, Gewährleistungsfällen, Werkvertragsrecht und Schadensersatzansprüchen. Rechtsanwältin Isabelle Patz steht Ihnen zur Seite.
Ihr Anwalt für Zivilrecht in Ludwigsburg
Das Zivilrecht umfasst nahezu alle privatrechtlichen Beziehungen des täglichen Lebens – vom Kaufvertrag über den Werkvertrag bis hin zu Schadensersatzansprüchen. Kommt es zu Streitigkeiten, ist juristische Unterstützung oft der entscheidende Faktor zwischen Recht bekommen und Recht behalten.
Rechtsanwältin Isabelle Patz hat sich auf das allgemeine Zivilrecht spezialisiert, mit Schwerpunkten im Kaufrecht, Gewährleistungsrecht, Werkvertragsrecht und Schadensersatzrecht. Sie vertritt Privatpersonen und Unternehmen sowohl außergerichtlich als auch vor dem Amts- und Landgericht.
Unser Ansatz: Zunächst prüfen wir Ihre Rechtslage sorgfältig und realistisch. Dann versuchen wir, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen – schneller, kostengünstiger und oft effektiver als ein Gerichtsverfahren. Wenn das nicht gelingt, vertreten wir Sie mit vollem Einsatz vor Gericht.
Unsere Leistungen im Überblick
- Kaufrecht & Mängelrechte
- Gewährleistungsrecht (Neuwagen & Gebrauchtwagen)
- Werkvertragsrecht (Handwerker, Werkstatt)
- Schadensersatz- & Haftungsrecht
- Dienstleistungsvertragsrecht
- Außergerichtliche Streitbeilegung
- Vertretung vor Amts- und Landgericht
Unsere Leistungen im Zivilrecht
Von der außergerichtlichen Einigung bis zur gerichtlichen Durchsetzung – wir begleiten Sie in allen Bereichen des Zivilrechts.
Kaufrecht & Mängelrechte
Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz – wir setzen Ihre gesetzlichen Mängelrechte beim Kauf von Waren durch, insbesondere im Kfz-Kaufrecht.
Gewährleistungsrecht
Wir kennen die Fristen, Voraussetzungen und die Beweislastregeln. Die Beweislastumkehr in den ersten 12 Monaten nach dem Kauf ist ein starkes Argument – wir nutzen sie für Sie.
Werkvertragsrecht
Schlechte Handwerkerleistung, mangelhafte Kfz-Reparatur oder überhöhte Werkstattrechnung? Wir prüfen Ihren Werkvertrag und setzen Ihre Nacherfüllungs- und Schadensersatzansprüche durch.
Schadensersatzrecht
Wurde Ihnen durch schuldhaftes Handeln ein Schaden zugefügt? Wir ermitteln die rechtliche Grundlage, quantifizieren den Schaden und setzen Ihre Ersatzansprüche durch.
Dienstleistungsrecht
Streitigkeiten rund um Dienstleistungsverträge – ob mit Handwerkern, Dienstleistern oder anderen Vertragspartnern. Wir klären Ihre Rechte und Möglichkeiten.
Außergerichtliche Einigung
Schnell und kosteneffizient: Wir versuchen zunächst eine außergerichtliche Lösung. Ein Anwaltsschreiben zeigt oft Wirkung, bevor es zum Gerichtsverfahren kommt.
Häufige Fragen zum Zivilrecht
Antworten auf wichtige Fragen zu Gewährleistung, Garantie, Schadensersatz und Werkvertragsrecht.
Was regelt das Zivilrecht?
Das Zivilrecht (auch Privatrecht genannt) regelt alle Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen untereinander. Es umfasst das Vertragsrecht (Kauf-, Werk-, Dienst-, Mietverträge), das Haftungsrecht (Schadensersatz), das Sachenrecht (Eigentum und Besitz) sowie das Schuldrecht. Im Unterschied zum Strafrecht werden im Zivilrecht keine staatlichen Strafen verhängt – es geht um die Durchsetzung privater Ansprüche wie Erfüllung, Schadensersatz, Rücktritt oder Minderung. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Rechtsquelle des deutschen Zivilrechts.
Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers nach dem BGB: Er haftet für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren. Bei Neuwaren beträgt die Frist 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen vom Händler kann sie auf 1 Jahr verkürzt werden. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht – sie kann bestimmte Schäden oder Zeiträume abdecken, die über die Gewährleistung hinausgehen. Bei einem Mangel sollten Sie stets zunächst die gesetzliche Gewährleistung geltend machen, da diese stärker und klarer geregelt ist.
Wie lange gilt die Gewährleistung beim Kauf?
Beim Kauf eines Neuwagens oder neuer Waren vom Händler gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Beim Gebrauchtwagenkauf oder Kauf gebrauchter Waren vom Händler kann diese auf 1 Jahr reduziert werden – aber nur, wenn dies ausdrücklich und transparent vereinbart wurde. Beim Kauf von einer Privatperson kann die Gewährleistung vollständig ausgeschlossen werden. Besonders wichtig: In den ersten 12 Monate nach dem Kauf gilt eine gesetzliche Vermutung, dass ein aufgetretener Mangel bereits beim Kauf vorhanden war (Beweislastumkehr zu Ihren Gunsten). Ab dem 13. Monat müssen Sie als Käufer nachweisen, dass der Mangel beim Kauf schon bestand.
Was kann ich tun, wenn mein gekauftes Fahrzeug Mängel aufweist?
Bei einem mangelhaften Fahrzeug stehen Ihnen gesetzliche Rechte in dieser Reihenfolge zu: Zunächst können Sie Nacherfüllung verlangen – also entweder Reparatur oder, bei Neuwagen, eine Ersatzlieferung. Verweigert der Händler die Nacherfüllung oder scheitert diese zweimal, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten (Rückgabe gegen Kaufpreiserstattung), den Preis mindern oder Schadensersatz verlangen. Wichtig: Dokumentieren Sie den Mangel schriftlich und rügen Sie ihn fristgerecht. Wir unterstützen Sie bei der außergerichtlichen Durchsetzung – und falls nötig, vor Gericht.
Was ist Werkvertragsrecht und welche Rechte habe ich bei mangelhafter Handwerkerleistung?
Das Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) regelt Verträge, bei denen ein bestimmtes Werk (Ergebnis) geschuldet wird – etwa eine Kfz-Reparatur, Bauarbeiten oder Handwerkerleistungen. Der Unternehmer schuldet ein mangelfreies Werk. Bei Mängeln stehen dem Besteller zu: zunächst Nacherfüllung, bei Scheitern dann Minderung des Werklohns, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz. Im Kfz-Bereich häufige Streitfälle: Werkstatt hat Fehler verursacht oder nicht ordentlich repariert, zu hohe Rechnung oder schlechte Materialqualität.
Wann habe ich Anspruch auf Schadensersatz?
Einen Schadensersatzanspruch haben Sie, wenn eine andere Person oder ein Unternehmen schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) eine Pflicht verletzt und dadurch ein Schaden bei Ihnen entstanden ist. Im Vertragsrecht basiert dies auf § 280 BGB (Pflichtverletzung), im außervertraglichen Bereich auf § 823 BGB (unerlaubte Handlung). Der Schaden muss kausal auf der Pflichtverletzung beruhen und muss dem Grunde und der Höhe nach nachgewiesen werden. Er kann materielle Schäden (Reparaturkosten, Verdienstausfall) und immaterielle Schäden (Schmerzensgeld) umfassen.
Was ist Dienstleistungsrecht und wo ist der Unterschied zum Werkvertrag?
Beim Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) schuldet der Dienstleister eine Tätigkeit – nicht ein bestimmtes Ergebnis. Klassische Beispiele: Arztvertrag, Steuerberatungsvertrag, Arbeitsvertrag. Im Gegensatz zum Werkvertrag können keine Mängelrechte geltend gemacht werden, wenn das Ergebnis nicht zufriedenstellend ist. Allerdings haftet der Dienstleister bei Verletzung seiner Sorgfaltspflichten auf Schadensersatz. Die rechtliche Einordnung eines Vertrags als Dienst- oder Werkvertrag hat erhebliche Auswirkungen auf Ihre Rechte – hier ist juristische Beratung besonders wertvoll.
Kontakt
Unfried & Kollegen
Anwaltskanzlei
71634 Ludwigsburg
Telefon: 07141 – 1469920
Handy: 0176 – 60354954
(nur in Notfällen)
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E-Mail: kanzlei (at) unfried-kollegen (dot) de
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