Körperverletzung vorgeworfen oder angezeigt? Keine Aussage ohne Anwalt.

Körperverletzung ist eine Straftat — kein Bußgeld. Was Sie gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft aussagen, kann das gesamte Verfahren entscheiden. Sie haben das Recht zu schweigen.

Kurz zusammengefasst: Körperverletzung ist immer eine Straftat — nie ein Bußgeld. Das Strafgesetzbuch unterscheidet mehrere Formen: von der einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB) über die gefährliche (§ 224 StGB) bis zur schweren (§ 226 StGB). Je nach Tatbestand drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren. Fachanwältin Vanessa Unfried verteidigt Beschuldigte aus Ludwigsburg in Strafverfahren wegen Körperverletzung. Terminvereinbarung unter 07141 1469920.

Die vier Formen der Körperverletzung im StGB

Das Strafgesetzbuch unterscheidet mehrere Tatbestände, die sich nach Art der Begehung und dem Schweregrad der Folgen in ihrem Strafrahmen erheblich unterscheiden. Für die Verteidigung ist die genaue Einordnung entscheidend — denn zwischen einfacher und gefährlicher Körperverletzung liegen Welten.

Körperverletzung — Strafrahmen nach StGB (Stand September 2026)
Tatbestand Strafrahmen Besonderheit
§ 223 StGB
Einfache Körperverletzung
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren Antragsdelikt — Strafantrag innerhalb von 3 Monaten erforderlich (§ 230 StGB)
§ 224 StGB
Gefährliche Körperverletzung
Freiheitsstrafe 6 Monate bis 10 Jahre
Minder schwere Fälle: 3 Monate bis 5 Jahre
Kein Antragserfordernis — Strafverfolgung von Amts wegen
§ 226 StGB
Schwere Körperverletzung
Freiheitsstrafe 1 bis 10 Jahre
Keine Geldstrafe möglich
Setzt besonders schwere Tatfolgen voraus (Verlust von Gliedmaßen, Sehvermögen, Sprachvermögen u.a.)
§ 229 StGB
Fahrlässige Körperverletzung
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren Antragsdelikt — häufig bei Verkehrsunfällen, Sportunfällen, Arbeitsunfällen

Wann wird aus einfacher Körperverletzung eine gefährliche?

Der Unterschied zwischen § 223 und § 224 StGB ist in der Praxis besonders relevant — weil er über die Mindeststrafe von 6 Monaten und die Möglichkeit einer Bewährungsstrafe entscheiden kann. Das Gesetz listet in § 224 Abs. 1 StGB fünf Begehungsweisen auf, bei denen eine Körperverletzung als gefährlich gilt. Es reicht, wenn eine dieser Varianten erfüllt ist:

Gift oder gesundheitsschädliche Stoffe

Beibringung von Gift oder anderen Stoffen, die mechanisch, thermisch oder chemisch auf den Körper einwirken — z.B. Säure, kochendes Wasser, zerstoßenes Glas. (§ 224 Abs. 1 Nr. 1)

Waffe oder gefährliches Werkzeug

Waffen sind Gegenstände die zur Verletzung konstruiert sind (Messer, Schusswaffe). Gefährliches Werkzeug sind andere Gegenstände die durch ihre Verwendung erheblich verletzen können — auch eine Glasflasche oder ein Stein kann dazu zählen. (§ 224 Abs. 1 Nr. 2)

Hinterlistiger Überfall

Angriff aus dem Hinterhalt oder durch eine planmäßig angelegte Täuschung — das Opfer hat keine Möglichkeit, sich zu wehren oder zu schützen. (§ 224 Abs. 1 Nr. 3)

Gemeinschaftliche Begehung

Mindestens zwei Personen wirken bei der Körperverletzung zusammen. Einer reicht aus, wenn er aktiv an der Tat beteiligt ist — auch das Halten des Opfers kann genügen. (§ 224 Abs. 1 Nr. 4)

Das Leben gefährdende Behandlung

Die Behandlung muss im konkreten Einzelfall geeignet sein, das Leben zu gefährden — nicht bloß abstrakt. Faustschläge gegen den Kopf oder Würgen können hierunter fallen. (§ 224 Abs. 1 Nr. 5)

Praxishinweis: Die Abgrenzung zwischen einfacher und gefährlicher Körperverletzung entscheidet oft über die Mindeststrafe und damit über die Frage Bewährung oder Haftstrafe. Die genaue juristische Prüfung der Tatumstände — insbesondere ob ein Gegenstand als „gefährliches Werkzeug“ einzuordnen ist — ist eine der wichtigsten Aufgaben der Strafverteidigung.

Wichtige Fragen in der Praxis

Strafantrag — Frist und Wirkung

Die einfache Körperverletzung (§ 223) und die fahrlässige Körperverletzung (§ 229) sind Antragsdelikte. Das Opfer muss innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis der Tat einen Strafantrag stellen (§ 77b StGB). Ohne Antrag stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein — es sei denn, es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Die gefährliche Körperverletzung (§ 224) und die schwere Körperverletzung (§ 226) sind hingegen Offizialdelikte: hier ermittelt die Staatsanwaltschaft von Amts wegen.

Notwehr — § 32 StGB

Wer sich gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff mit angemessenen Mitteln wehrt, handelt nach § 32 StGB gerechtfertigt — die Körperverletzung ist dann nicht strafbar. Voraussetzung ist, dass die Notwehrhandlung erforderlich war. Wer die Grenzen der Notwehr überschreitet (Notwehrexzess), kann sich auf eine Strafmilderung berufen. Die genaue Prüfung der Situation ist Sache der Strafverteidigung.

Schmerzensgeld im Strafverfahren

Das Opfer kann Schmerzensgeld (§ 253 Abs. 2 BGB) auch direkt im Strafverfahren geltend machen — im sogenannten Adhäsionsverfahren. Das Gericht entscheidet dann gleichzeitig über Strafe und Schadensersatz. Das vermeidet ein getrenntes Zivilverfahren. Für den Beschuldigten bedeutet das: Im Strafprozess können auch erhebliche zivilrechtliche Forderungen geltend gemacht werden.

Körperverletzung vorgeworfen oder angezeigt?

Fachanwältin Vanessa Unfried verteidigt Sie in Strafverfahren wegen Körperverletzung — von der Vorladung bis zur Hauptverhandlung.

Ihre Anwältin für Körperverletzung in Ludwigsburg

Vanessa Unfried

Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht

Vanessa Unfried ist Fachanwältin für Strafrecht. Sie verteidigt Beschuldigte in Strafverfahren wegen Körperverletzung vor den Amtsgerichten und vor dem Landgericht Stuttgart — von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung. Ziel ist immer die Einstellung des Verfahrens, Freispruch oder die geringstmögliche Strafe.

Zuständige Gerichte in Ludwigsburg

Für einfache Körperverletzung (§ 223) und fahrlässige Körperverletzung (§ 229) ist in der Regel das Amtsgericht Ludwigsburg zuständig. Bei gefährlicher Körperverletzung (§ 224) und schwerer Körperverletzung (§ 226) — mit höherem Strafrahmen — ist das Landgericht Stuttgart zuständig, das für den Landkreis Ludwigsburg als erstinstanzliches Schwurgericht fungiert.

Die Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft Stuttgart, Zweigstelle Ludwigsburg.

Häufige Fragen zur Körperverletzung

Was droht bei einer Körperverletzung nach § 223 StGB?

§ 223 Abs. 1 StGB sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor. In der Praxis wird bei erstmaligen, einfachen Körperverletzungen ohne schwere Folgen oft eine Geldstrafe verhängt. Eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung ist bei § 223 StGB eher die Ausnahme. Wichtig: § 223 ist ein Antragsdelikt — ohne Strafantrag des Opfers innerhalb von 3 Monaten stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren grundsätzlich ein.

Was ist der Unterschied zwischen einfacher und gefährlicher Körperverletzung?

Die einfache Körperverletzung (§ 223 StGB) liegt vor, wenn jemand eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Die gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) liegt vor, wenn die Tat auf eine besonders gefährliche Weise begangen wird — durch Gift, mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug, per hinterlistigem Überfall, gemeinschaftlich oder auf eine das Leben gefährdende Art. Der entscheidende Unterschied im Ergebnis: § 224 hat eine Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe, ist kein Antragsdelikt und wird deutlich schwerer bestraft.

Bin ich strafbar, wenn ich mich nur gewehrt habe?

Nicht zwingend. Notwehr nach § 32 StGB rechtfertigt eine Körperverletzung, wenn sie eine erforderliche Verteidigung gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff darstellt. Die Mittel müssen angemessen sein — ein völlig überzogener Gegenschlag kann den Notwehrrahmen überschreiten. Ob Notwehr vorliegt, hängt von den genauen Umständen des Einzelfalls ab und ist in der Praxis einer der wichtigsten Verteidigungsansätze.

Muss das Opfer Strafantrag stellen, damit ich verfolgt werde?

Bei einfacher Körperverletzung (§ 223) und fahrlässiger Körperverletzung (§ 229) ja — grundsätzlich. Das Opfer muss innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis der Tat Strafantrag stellen (§ 77b StGB). Stellt es keinen Antrag oder zieht es diesen zurück, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein — es sei denn, es besteht ein besonderes öffentliches Interesse. Bei gefährlicher (§ 224) und schwerer Körperverletzung (§ 226) gibt es kein Antragserfordernis — hier ermittelt die Staatsanwaltschaft unabhängig vom Willen des Opfers.

Bekomme ich einen Eintrag ins Führungszeugnis?

Nicht automatisch. Ein Eintrag ins Bundeszentralregister und damit ins Führungszeugnis erfolgt erst ab einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe (§ 32 BZRG). Bei einer Geldstrafe bis 90 Tagessätzen — was bei einfacher Körperverletzung ohne Vorstrafen häufig der Fall ist — bleibt das Führungszeugnis sauber. Ein Ziel der Strafverteidigung ist es deshalb, durch Verhandlungsführung eine Strafe unterhalb dieser Schwelle zu erreichen.

Was ist fahrlässige Körperverletzung — und wann liegt sie vor?

Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) liegt vor, wenn jemand einen anderen fahrlässig — also durch Sorgfaltspflichtverletzung, nicht absichtlich — körperlich verletzt. Typische Fälle: Verkehrsunfälle mit Verletzten, Arbeitsunfälle, Sportunfälle. Der Strafrahmen beträgt Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren. Auch § 229 ist ein Antragsdelikt — das Opfer muss innerhalb von 3 Monaten Strafantrag stellen.

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