Die häufigste Frage in unserer Beratung nach einer Alkoholfahrt lautet nicht „welche Strafe droht mir“. Sie lautet: „Ich hatte doch nur zwei Bier.“ Dahinter steckt ein Irrtum über die eigene Promillezahl, und der ist verständlich. Promillerechner im Internet liefern eine Zahl, die präzise aussieht und juristisch nichts wert ist. Warum das so ist und was tatsächlich zählt, steht hier.
Warum Promillerechner im Verfahren keine Rolle spielen
Jeder Online-Rechner arbeitet mit der Widmark-Formel. Sie setzt die getrunkene Alkoholmenge in Beziehung zu Körpergewicht und Körperwasseranteil. Das Ergebnis ist ein Schätzwert für einen Durchschnittsmenschen, der so nicht existiert.
Vor Gericht zählt ein anderer Wert: die Blutalkoholkonzentration aus der Blutprobe, oder die Atemalkoholmessung. Beides wird gemessen, nicht gerechnet. Ein Rechnerergebnis von 0,4 Promille schützt niemanden, wenn die Blutprobe 0,62 ergibt.
Worauf es ankommt
Die individuelle Abbaurate schwankt bei alkoholgewöhnten Menschen zwischen etwa 0,10 und 0,24 Promille pro Stunde. Diese Spanne ist der Grund, weshalb keine Formel eine verlässliche Aussage über Ihren Wert zu einem bestimmten Zeitpunkt zulässt.
Zwei Bier, ein Wert? Weshalb die Rechnung nicht aufgeht
Dieselben zwei Halbe wirken bei zwei Personen unterschiedlich. Maßgeblich sind Körpergewicht, Körperwasseranteil, Geschlecht, wie schnell getrunken wurde, ob auf leeren Magen und wie gewöhnt der Körper an Alkohol ist.
Dazu kommt das Resorptionsdefizit: Ein Teil des Alkohols erreicht das Blut nie, weil er bereits in Magen und Leber abgebaut wird. Die Rechtsmedizin setzt diesen Anteil mit 10 bis 30 Prozent an. Allein diese Spanne verschiebt jedes Rechenergebnis erheblich.
Abbau: Warum „ausschlafen“ oft nicht reicht
Der Körper baut Alkohol langsam und ziemlich gleichmäßig ab. Im statistischen Mittel sind es rund 0,15 Promille pro Stunde. Beschleunigen lässt sich das nicht: Kaffee, kaltes Duschen, Sport und fettes Essen ändern an der Abbaurate nichts. Sie verändern höchstens das Gefühl, nicht den Wert im Blut.
Rechnerisch bedeutet das: Wer um zwei Uhr nachts bei 1,2 Promille liegt, hat um acht Uhr morgens noch rund 0,3 Promille im Blut. Wer sich dann ins Auto setzt und in eine Kontrolle mit Ausfallerscheinungen gerät, ist im strafrechtlich relevanten Bereich. Die sogenannte Restalkoholfahrt am Morgen ist in der Praxis kein Randfall.
Rechtlich maßgebliche Grenzwerte für Kraftfahrer
| Wert |
Einordnung |
Grundlage |
| 0,0 ‰ |
Absolutes Alkoholverbot in der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren |
§ 24c StVG |
| ab 0,3 ‰ |
Relative Fahruntüchtigkeit. Straftat, sobald alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzutreten |
§§ 315c, 316 StGB; BGHSt 13, 278 |
| ab 0,5 ‰ |
Ordnungswidrigkeit, auch ohne jede Auffälligkeit |
§ 24a StVG |
| ab 1,1 ‰ |
Absolute Fahruntüchtigkeit. Straftat unabhängig vom Fahrverhalten |
§ 316 StGB; BGHSt 37, 89 |
| ab 1,6 ‰ |
Medizinisch-psychologische Untersuchung vor Neuerteilung |
§ 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. c FeV |
Rückrechnung: Hier wird es für die Verteidigung interessant
Zwischen Anhalten und Blutentnahme liegt meist eine Stunde oder mehr. In dieser Zeit baut der Körper weiter ab. Der gemessene Wert ist also niedriger als der Wert zur Tatzeit, und das Gericht rechnet zurück.
Entscheidend ist, mit welcher Rate. Für die Frage der Fahruntüchtigkeit wird die niedrigste Abbaurate von 0,1 Promille pro Stunde angesetzt, ohne Sicherheitszuschlag. Das folgt dem Grundsatz in dubio pro reo: Der niedrigere Wert begünstigt die beschuldigte Person. Bei der Prüfung der Schuldfähigkeit nach §§ 20, 21 StGB gilt die Gegenrichtung, dort werden 0,2 Promille pro Stunde plus ein einmaliger Zuschlag von 0,2 Promille angesetzt.
Die Resorptionsphase dauert etwa zwei Stunden nach Trinkende. Lag das Trinkende weniger als zwei Stunden vor der Fahrt, wird bis zum Ende dieser Phase gerechnet. Ob diese Vorgaben im konkreten Verfahren korrekt angewandt wurden, ist ein Punkt, an dem sich eine Akteneinsicht regelmäßig auszahlt.
Der verbreitete Irrtum bei der MPU
Immer wieder lesen Betroffene, nach jeder Trunkenheitsfahrt sei eine MPU fällig. Das ist falsch. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 6. April 2017 entschieden, dass eine einmalige Trunkenheitsfahrt unterhalb von 1,6 Promille allein keine MPU rechtfertigt, auch nicht nach einem gerichtlichen Entzug der Fahrerlaubnis (Urteil vom 06.04.2017, 3 C 13.16). Anders liegt der Fall nur, wenn zusätzliche Tatsachen auf künftigen Alkoholmissbrauch hindeuten.
Im Ausgangsfall ging es um 1,13 Promille, im Parallelverfahren um 1,28 Promille. In beiden Fällen musste die Fahrerlaubnis ohne MPU neu erteilt werden. Wer unterhalb von 1,6 Promille zur MPU aufgefordert wird, sollte die Anordnung prüfen lassen.
Anhörungsbogen im Briefkasten: die ersten Schritte
Nach einer Kontrolle folgt in der Regel ein Anhörungsbogen. Hier passieren die Fehler, die später kaum zu reparieren sind.
Angeben müssen Sie nur Ihre Personalien: Name, Geburtsdatum und -ort, Familienstand, Beruf, Wohnort und Staatsangehörigkeit. Falsche Angaben dazu sind selbst eine Ordnungswidrigkeit und können nach § 111 OWiG bis zu 1.000 Euro kosten.
Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Das Schweigerecht ergibt sich aus § 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit § 136 StPO, und aus Ihrem Schweigen darf kein Nachteil abgeleitet werden. Die im Bogen genannte Frist, meist eine Woche, ist keine gesetzliche Frist. Verbindlich ist erst die Einspruchsfrist von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG).
Ein Satz wie „ich hatte nur zwei Bier“ wirkt harmlos und ist ein Geständnis des Trinkens. Solche Angaben landen in der Akte. Was Sie sagen sollten, hängt vom Vorwurf und von der Aktenlage ab, und die kennt nur, wer sie gelesen hat.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Wir prüfen die Akte, bevor Sie etwas unterschreiben. Erstberatung zum Vorwurf Alkohol am Steuer in Ludwigsburg.
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Häufige Fragen
Wie viel Promille habe ich nach zwei Bier?
Eine seriöse Zahl lässt sich nicht nennen. Der Wert hängt von Körpergewicht, Körperwasseranteil, Geschlecht, Trinkgeschwindigkeit, Mageninhalt und Alkoholgewöhnung ab. Dazu kommt ein Resorptionsdefizit von 10 bis 30 Prozent. Rechner liefern eine Schätzung, im Verfahren zählt ausschließlich die gemessene Blut- oder Atemalkoholkonzentration.
Kann ich nach zwei Bier noch fahren?
Darauf gibt es keine verlässliche Antwort, weil zwei Bier bei verschiedenen Menschen zu deutlich verschiedenen Werten führen. Schon ab 0,3 Promille ist eine Straftat möglich, sobald Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, ganz ohne Auffälligkeit. In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt null.
Wie lange braucht der Körper, um Alkohol abzubauen?
Im statistischen Mittel etwa 0,15 Promille pro Stunde, mit einer individuellen Spanne von rund 0,10 bis 0,24 Promille. Von 1,0 Promille auf 0,0 dauert es damit grob sechs bis zehn Stunden. Kaffee, Duschen, Sport und Essen beschleunigen den Abbau nicht.
Wie lange ist der Führerschein bei 1,2 Promille weg?
Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat nach § 316 StGB vor. Das Gericht entzieht in diesen Fällen regelmäßig die Fahrerlaubnis und setzt eine Sperrfrist fest, nach deren Ablauf eine Neuerteilung beantragt werden kann. Die Dauer richtet sich nach dem Einzelfall, insbesondere nach Vorbelastungen. Eine pauschale Angabe wäre unseriös.
Brauche ich nach einer Alkoholfahrt immer eine MPU?
Nein. Nach § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. c FeV ist die MPU ab 1,6 Promille vorgesehen, außerdem bei wiederholten Alkoholverstößen. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2017 klargestellt, dass eine einmalige Trunkenheitsfahrt unterhalb dieses Werts allein keine MPU rechtfertigt (3 C 13.16).
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?
Nur die Personalien. Zum Vorwurf selbst dürfen Sie schweigen, ohne dass daraus ein Nachteil entsteht. Die im Bogen gesetzte Frist ist keine gesetzliche Frist; verbindlich ist die zweiwöchige Einspruchsfrist nach Zustellung des Bußgeldbescheids.
Dieser Beitrag gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob in Ihrem Verfahren die Messung verwertbar ist, die Rückrechnung korrekt erfolgte oder ein Nachtrunk in Betracht kommt, lässt sich erst nach Einsicht in die Akte beurteilen.