Geblitzt? 2-Wochen-Frist für den Einspruch beachten.

Nach Zustellung des Bußgeldbescheids haben Sie genau 2 Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Danach ist der Bescheid rechtskräftig — eine Prüfung auf Messfehler ist dann nicht mehr möglich.

Kurz zusammengefasst: Wer in Ludwigsburg geblitzt wird, riskiert je nach Überschreitung 30 bis 800 Euro Bußgeld, ab 21 km/h einen Punkt in Flensburg und ab 31 km/h innerorts (41 km/h außerorts) ein Fahrverbot. Viele Bescheide sind anfechtbar — Fachanwältin Vanessa Unfried prüft Messfehler und legt bei Aussicht auf Erfolg fristgerecht Einspruch ein. Terminvereinbarung unter 07141 1469920.

Was droht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung? Die aktuellen Strafen 2026

Die Strafen richten sich nach der Höhe der Überschreitung und danach, ob sich der Verstoß innerorts oder außerorts ereignet hat. Maßgeblich ist dabei nicht die gemessene Geschwindigkeit, sondern der Wert nach Toleranzabzug — bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h werden pauschal 3 km/h abgezogen, ab 100 km/h 3 % des Messwertes.

Innerorts (§ 3 StVO, BKatV)

ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €
11–15 km/h50 €
16–20 km/h70 €
21–25 km/h115 €1 Punkt
26–30 km/h180 €1 Punkt
31–40 km/h260 €2 Punkte1 Monat
41–50 km/h400 €2 Punkte1 Monat
51–60 km/h560 €2 Punkte2 Monate
61–70 km/h700 €2 Punkte3 Monate
über 70 km/h800 €2 Punkte3 Monate

Außerorts (§ 3 StVO, BKatV)

ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €
11–15 km/h40 €
16–20 km/h60 €
21–25 km/h100 €1 Punkt
26–30 km/h150 €1 Punkt
31–40 km/h200 €1 Punkt
41–50 km/h320 €2 Punkte1 Monat
51–60 km/h480 €2 Punkte1 Monat
61–70 km/h600 €2 Punkte2 Monate
über 70 km/h700 €2 Punkte3 Monate

Hinweis Toleranzabzug: Bei Messungen bis 100 km/h werden 3 km/h vom gemessenen Wert abgezogen; ab 100 km/h 3 % des Messwertes. Die Tabelle zeigt die Regelsätze nach Toleranzabzug. Zusätzlich zu den Bußgeldern fallen Verwaltungsgebühren von typischerweise 28,50 Euro an. Wiederholungstäterregel: Ein Fahrverbot kann auch bei 26 km/h und mehr (innerorts wie außerorts) verhängt werden, wenn derselbe Fahrer innerhalb eines Jahres bereits einmal mit 26 km/h oder mehr aufgefallen ist — auch wenn die Einzelüberschreitung unterhalb der regulären Fahrverbotsgrenze liegt.

Geblitzt in Ludwigsburg — was jetzt?

Ein Bußgeldbescheid ist kein Urteil. Bevor Sie zahlen, lohnt es sich in vielen Fällen, den Bescheid anwaltlich prüfen zu lassen — besonders wenn ein Fahrverbot oder mehr als ein Punkt droht.

Messung auf Fehler prüfen

Blitzgeräte müssen geeicht und ordnungsgemäß aufgestellt sein. Häufige Fehlerquellen: falscher Aufstellwinkel, fehlende Eichung, Falschzuordnung des Fahrzeugs oder unzureichende Schulung des Messbeamten. Wir beantragen Akteneinsicht und prüfen Messprotokoll und Rohmessdaten.

Fahrverbot abwenden — Härtefall

Liegt ein anerkannter Härtefall vor — etwa wenn der Führerschein zur Berufsausübung zwingend notwendig ist — kann das Gericht auf das Fahrverbot verzichten und stattdessen das Bußgeld erhöhen. Diese Argumentation erfordert eine schlüssige, belegbare Darlegung.

Schonfrist strategisch nutzen

Wer in den letzten 2 Jahren kein Fahrverbot hatte, darf nach § 25 Abs. 2a StVG innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft selbst wählen, wann er den Führerschein abgibt. Durch gezielten Einspruch lässt sich dieser Zeitpunkt auf einen günstigen Zeitraum legen — z. B. in den Urlaub oder die Schulferien.

Geblitzt in Ludwigsburg?

Fachanwältin Vanessa Unfried prüft Ihren Bescheid auf Messfehler und formale Mängel. Bei Rechtsschutzversicherung entstehen keine Kosten.

Geschwindigkeitskontrollen in Ludwigsburg — was Sie wissen sollten

Im Landkreis Ludwigsburg sind mehrere Behörden für die Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen zuständig:

  • Stadtverwaltung Ludwigsburg — Zentrale Bußgeldangelegenheiten: Zuständig für Verstöße auf Gemeindestraßen in Ludwigsburg. Erreichbar unter owi@landkreis-ludwigsburg.de — bei Anhörungsbögen und Bußgeldbescheiden von hier ist anwaltliche Beratung empfehlenswert, da Messfehlerquoten regional unterschiedlich sein können.
  • Regierungspräsidium Stuttgart: Zuständig für Verstöße auf Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen im Bereich Ludwigsburg.
  • Polizeipräsidium Ludwigsburg: Führt stationäre und mobile Geschwindigkeitsmessungen durch; die Bußgeldbearbeitung erfolgt dann über die jeweilige Bußgeldstelle.
  • Bei Einspruch wird das Verfahren an das zuständige Amtsgericht abgegeben.

Wichtig zum Anhörungsbogen: Bevor der Bußgeldbescheid kommt, erhalten Sie in der Regel einen Anhörungsbogen. Sie sind verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen — aber nicht, den Fahrer zu benennen oder sich zur Sache zu äußern. Hier sollten Sie keine voreiligen Angaben machen.

Ihre Anwältin bei Geschwindigkeitsverstoß in Ludwigsburg

Vanessa Unfried

Fachanwältin für Verkehrsrecht & Strafrecht

Vanessa Unfried ist Fachanwältin für Verkehrsrecht und kennt die Messsysteme und typischen Fehlerquellen aus der täglichen Praxis. Sie vertritt Mandanten aus Ludwigsburg und dem Landkreis bei Geschwindigkeitsverstößen — vom Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bis zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht.

Häufige Fragen zur Geschwindigkeitsüberschreitung

Ab wann gibt es Punkte in Flensburg bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Punkte werden ab einer Überschreitung von 21 km/h eingetragen — innerorts wie außerorts gleichermaßen. Bis 20 km/h zu schnell gibt es nur ein Bußgeld, aber keine Punkte. Ab 21 km/h wird 1 Punkt eingetragen, ab einem Fahrverbot (31 km/h innerorts, 41 km/h außerorts) sind es 2 Punkte. Maßgeblich ist der Wert nach Toleranzabzug, nicht der gemessene Rohwert. (Rechtsgrundlage: § 40 FeV, Anlage 13 FeV)

Ab wann droht ein Fahrverbot bei zu schnellem Fahren?

Ein Regelfahrverbot von einem Monat droht innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h über dem erlaubten Limit (nach Toleranzabzug). Bei höheren Überschreitungen steigt das Fahrverbot auf 2 bis 3 Monate. Auch bei Wiederholungsverstößen (zweimal innerhalb eines Jahres mehr als 25 km/h zu schnell) kann ein Fahrverbot verhängt werden, selbst wenn die Einzelüberschreitung unterhalb der Regelgrenze liegt.

Was ist der Toleranzabzug und wie wirkt er sich aus?

Die Bußgeldstelle zieht vom gemessenen Rohwert automatisch eine Messtoleranz ab — bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h pauschal 3 km/h, ab 100 km/h gemessener Geschwindigkeit 3 % des Messwertes. Das kann in Grenzfällen entscheidend sein: Wer mit 134 km/h geblitzt wird, hat nach Toleranzabzug (4 km/h) nur noch 130 km/h auf dem Bescheid — das kann den Unterschied zwischen einem Monat und zwei Monaten Fahrverbot bedeuten.

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Das hängt vom Einzelfall ab. Typische Ansatzpunkte: fehlerhafte Eichung des Messgeräts, falscher Aufstellwinkel, Fahrzeugverwechslung oder Verfahrensfehler bei der Kontrolle. Bei Rechtsschutzversicherung entstehen keine Kosten, sodass eine anwaltliche Prüfung immer sinnvoll ist. Ohne Versicherung sollte der Aufwand gegen das mögliche Ergebnis — vor allem die Vermeidung eines Fahrverbots — abgewogen werden. Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen ab Zustellung.

Muss ich im Anhörungsbogen den Fahrer benennen?

Nein. Als Halter des Fahrzeugs sind Sie verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen (Name, Adresse). Sie sind jedoch nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen oder sich zur Sache zu äußern — das Schweigerecht gilt auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren. Voreilige Angaben im Anhörungsbogen können das Verfahren erheblich erschweren. Im Zweifelsfall zuerst anwaltliche Beratung einholen.

Wie lange bleibt ein Geschwindigkeitsverstoß in Flensburg gespeichert?

Verstöße mit 1 Punkt (21–30 km/h zu schnell) werden nach 2,5 Jahren getilgt. Verstöße mit 2 Punkten (ab Fahrverbot) bleiben 5 Jahre im Fahreignungsregister gespeichert. Die Tilgungsfrist beginnt erst mit Rechtskraft des Bescheids. Nach Ablauf der Tilgungsfrist folgt noch eine Überliegefrist von 1 Jahr (§ 29 StVG), danach erfolgt die endgültige Löschung.

Bescheid prüfen lassen — kostenlos bei Rechtsschutz

Fachanwältin Vanessa Unfried berät Sie persönlich in Ludwigsburg. Schnelle Terminvergabe, auch kurzfristig.

Monreposstraße 57 · 71634 Ludwigsburg · Mo–Fr 9–17 Uhr