Mit Alkohol am Steuer erwischt? Keine Aussage ohne Anwalt.

Was Sie bei der Kontrolle sagen — oder nicht sagen — kann das gesamte Verfahren entscheiden. Sie haben das Recht zu schweigen. Kontaktieren Sie uns, bevor Sie eine Aussage machen.

Kurz zusammengefasst: Ab 0,5 Promille drohen 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat — mit Führerscheinentzug, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe und MPU. Fachanwältin Vanessa Unfried verteidigt Mandanten aus Ludwigsburg in Bußgeld- und Strafverfahren. Terminvereinbarung unter 07141 1469920.

Die Promillegrenzen in Deutschland — was gilt wann?

Das deutsche Recht unterscheidet mehrere Schwellenwerte, an denen sich die rechtlichen Konsequenzen ändern. Entscheidend ist nicht nur der Promillewert, sondern auch ob Ausfallerscheinungen vorliegen — und ob es sich um einen Ersttäter oder Wiederholungstäter handelt.

PromillewertEinordnungRechtsgrundlage
0,0 ‰Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren — absolutes Alkoholverbot§ 24c StVG
ab 0,3 ‰Strafbarkeit möglich, wenn Ausfallerscheinungen vorliegen oder ein Unfall verursacht wird (relative Fahrunsicherheit)§ 316 StGB
ab 0,5 ‰Ordnungswidrigkeit — auch ohne Ausfallerscheinungen oder Unfall§ 24a StVG
ab 1,1 ‰Straftat — absolute Fahrunsicherheit, unwiderlegliche Vermutung, auch ohne Ausfallerscheinungen§ 316 StGB
ab 1,1 ‰ + GefährdungSchwere Straftat — Gefährdung des Straßenverkehrs§ 315c StGB

Strafen bei Ordnungswidrigkeit (0,5 bis 1,09 Promille)

Wer mit einem Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 1,09 Promille am Steuer erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG — unabhängig davon, ob eine auffällige Fahrweise festgestellt wird. Die Höhe des Bußgelds hängt davon ab, ob es sich um einen Erst-, Zweit- oder Drittverstoß handelt:

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Erstverstoß500 €2 Punkte1 Monat
Zweiter Verstoß1.000 €2 Punkte3 Monate
Dritter Verstoß1.500 €2 Punkte3 Monate

Hinzu kommen die Verwaltungsgebühren der Bußgeldstelle von typischerweise 25–30 Euro sowie ggf. Gerichtskosten bei Einspruch.

Ab 1,1 Promille: Keine Ordnungswidrigkeit mehr — Straftat

Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt in Deutschland die sogenannte absolute Fahrunsicherheit. Das bedeutet: Unabhängig davon, ob der Fahrer äußerlich auffällig war oder sich die Fahrunsicherheit durch einen Unfall gezeigt hat, liegt unwiderleglich eine Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) vor.

Das Verfahren wird damit zur Strafsache. Es ist nicht mehr die Bußgeldstelle, sondern die Staatsanwaltschaft zuständig — mit erheblich weitreichenderen Konsequenzen.

§ 316 StGB — Trunkenheit im Verkehr

Geldstrafe (nach Tagessätzen) oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr, 3 Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug mit Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. Ab 1,6 Promille wird in der Regel eine MPU zur Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

§ 315c StGB — Gefährdung des Straßenverkehrs

Wenn andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet werden, drohen Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, 7 Punkte in Flensburg und eine Sperrfrist von 12 bis 24 Monaten. Bei schwerwiegenden Fällen ist auch eine Verurteilung ohne Bewährung möglich.

Wiederholungstäter

Bei einer zweiten Trunkenheitsfahrt innerhalb von 5 Jahren verschärft sich das Strafmaß erheblich: längere Sperrfristen (12–24 Monate), häufig keine Bewährung mehr. Bei einer dritten Tat ist eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung realistisch.

Wichtig zur Tagessatzgeldstrafe: Ein Tagessatz entspricht einem Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens. Bei 3.000 Euro Netto sind das 100 Euro pro Tagessatz — bei 40 Tagessätzen also 4.000 Euro Geldstrafe.

Probezeit und unter 21 Jahren: 0,0-Promille-Grenze

Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und alle Fahrer unter 21 Jahren unterliegen nach § 24c StVG einem absoluten Alkoholverbot. Bereits der kleinste nachweisbare Alkoholwert stellt einen Verstoß dar — und gilt berufsrechtlich als sogenannter A-Verstoß mit besonders schwerwiegenden Konsequenzen:

  • 250 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
  • Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre (auf insgesamt 4 Jahre)
  • Verpflichtende Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar
  • Bei gleichzeitiger Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG (ab 0,5 ‰) kommen die dort genannten Sanktionen zusätzlich hinzu

Mit Alkohol am Steuer erwischt?

Fachanwältin Vanessa Unfried verteidigt Sie — im Bußgeldverfahren ab 0,5 Promille und im Strafverfahren ab 1,1 Promille. Diskret, persönlich, direkt erreichbar.

Was tun, wenn Sie mit Alkohol am Steuer angehalten werden?

Ruhig bleiben, keine Aussage zur Sache

Sie sind zur Vorlage von Führerschein und Fahrzeugpapieren verpflichtet, nicht aber zur Aussage über Ihren Alkoholkonsum. Was Sie in diesem Moment sagen, kann im Verfahren verwendet werden.

Blutentnahme — Widerspruch möglich

Die Polizei kann eine Blutentnahme anordnen. Auch hier sollten Sie keine Aussagen zur Sache machen. Notieren Sie alle Umstände der Kontrolle so genau wie möglich — Zeit, Ort, Ablauf.

Anwalt kontaktieren

Sobald wie möglich — noch vor dem Bußgeldbescheid oder einer Vorladung. Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen den Messwert und beraten Sie zur besten Strategie für Ihr Verfahren.

Ihre Anwältin für Alkohol am Steuer in Ludwigsburg

Vanessa Unfried

Fachanwältin für Verkehrsrecht & Strafrecht

Vanessa Unfried ist Fachanwältin für Verkehrsrecht und Strafrecht. Das macht sie zur idealen Verteidigerin bei Trunkenheitsfahrten — denn je nach Promillewert ist das Thema Bußgeldrecht oder Strafrecht. Sie deckt beides ab und vertritt Mandanten aus Ludwigsburg und dem Landkreis in beiden Verfahrensarten.

Warum die Doppel-Fachanwaltschaft hier entscheidend ist

Bei 0,5 bis 1,09 Promille ist Verkehrsrecht gefragt: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, Akteneinsicht, Prüfung des Blutalkoholwerts. Ab 1,1 Promille wechselt das Verfahren ins Strafrecht — mit Anklageschrift, Hauptverhandlung und Strafverteidigung vor dem Amtsgericht.

Die meisten Anwälte sind für eine dieser Seiten spezialisiert. Vanessa Unfried ist für beide zugelassene Fachanwältin.

Häufige Fragen zu Alkohol am Steuer

Ab wie viel Promille ist Fahren in Deutschland verboten?

Für Kraftfahrer gilt ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG — auch ohne Ausfallerscheinungen. Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren dürfen gar keinen Alkohol trinken (0,0 Promille, § 24c StVG). Bereits ab 0,3 Promille kann eine Strafbarkeit nach § 316 StGB vorliegen, wenn der Fahrer alkoholtypische Ausfallerscheinungen zeigt oder einen Unfall verursacht.

Was passiert beim ersten Mal mit Alkohol am Steuer?

Bei einem Erstverstoß mit 0,5 bis 1,09 Promille drohen nach dem Bußgeldkatalog (BKatV) 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor — mit Führerscheinentzug (mindestens 6 Monate Sperrfrist), Geldstrafe nach Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr sowie 3 Punkten in Flensburg.

Wann wird Alkohol am Steuer zur Straftat?

Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahrunsicherheit — das ist unwiderleglich eine Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr), unabhängig vom Fahrverhalten. Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn der Fahrer Ausfallerscheinungen zeigt oder einen Unfall verursacht (relative Fahrunsicherheit). Liegt zusätzlich eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vor, greift § 315c StGB mit deutlich höherem Strafrahmen (bis 5 Jahre Freiheitsstrafe).

Ist der Führerschein bei Alkohol am Steuer sofort weg?

Im Ordnungswidrigkeitenbereich (0,5–1,09 ‰) droht nur ein zeitliches Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten — der Führerschein wird nach Ablauf zurückgegeben. Ab 1,1 Promille wird die Fahrerlaubnis in der Regel entzogen (§ 316 StGB). Die Sperrfrist beträgt mindestens 6 Monate. Danach muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden, und bei Werten ab 1,6 Promille ordnet die Behörde meist eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) an — das ist eine Verwaltungsentscheidung, keine anwaltliche Leistung.

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Das hängt vom Einzelfall ab. Mögliche Angriffspunkte sind: fehlerhafte Blutentnahme oder Aufbewahrung der Blutprobe, Verfahrensfehler bei der Kontrolle, falsche Fahrerangabe. Bei Rechtsschutzversicherung entstehen keine Kosten. Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen ab Zustellung des Bescheids.

Welche Behörden sind in Ludwigsburg für Alkohol am Steuer zuständig?

Für Bußgeldverfahren (0,5–1,09 ‰) ist in der Regel das Regierungspräsidium Stuttgart oder die jeweilige Gemeindeverwaltung zuständig. Bei Einspruch wird das Verfahren an das zuständige Amtsgericht abgegeben. Für Strafverfahren (ab 1,1 ‰) ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart, die Hauptverhandlung findet vor dem zuständigen Amtsgericht oder — bei schweren Fällen — vor dem Landgericht Stuttgart statt.

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Fachanwältin Vanessa Unfried — für Bußgeld- und Strafverfahren. Diskret und schnell erreichbar in Ludwigsburg.

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