Rote Ampel überfahren? Einspruchsfrist: 2 Wochen.
Nach Zustellung des Bußgeldbescheids haben Sie genau 2 Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Danach wird der Bescheid rechtskräftig — eine Prüfung ist dann nicht mehr möglich.
Kurz zusammengefasst: Wer bei Rot über die Ampel fährt, riskiert je nach Fall 90 bis 360 Euro Bußgeld, 1 bis 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Entscheidend ist: War die Ampel kürzer oder länger als 1 Sekunde rot? Und: Viele Bescheide sind anfechtbar. Terminvereinbarung unter 07141 1469920.
Einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß — das ist der entscheidende Unterschied
Das deutsche Bußgeldrecht unterscheidet beim Rotlichtverstoß grundlegend zwischen zwei Varianten. Der Unterschied klingt gering, hat aber erhebliche Konsequenzen:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Einfach (unter 1 Sek. Rot) | 90 € | 1 Punkt | — |
| Einfach mit Gefährdung | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| Einfach mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| Qualifiziert (über 1 Sek. Rot) | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| Qualifiziert mit Gefährdung | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| Qualifiziert mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 Punkte | 1 Monat |
Wichtig: Entscheidend ist nicht der Moment des Ampelwechsels, sondern der Moment, in dem Sie die Haltelinie überfahren. Wer also noch bei Gelb losgefahren ist, aber die Linie erst bei Rot überquert, begeht trotzdem einen Rotlichtverstoß.
Wann wird ein Rotlichtverstoß zur Straftat?
In bestimmten Konstellationen verlässt ein Rotlichtverstoß das Ordnungswidrigkeitenrecht und wird zur Straftat nach § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs). Das droht, wenn andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet werden — also etwa wenn jemand scharf bremsen muss oder ausweicht, um einen Unfall zu verhindern.
Die Konsequenzen sind dann erheblich schwerwiegender: Geldstrafe nach Tagessätzen, Führerscheinentzug (nicht nur Fahrverbot) und im Extremfall eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. In solchen Fällen ist anwaltliche Vertretung nicht optional, sondern dringend geboten.
Kann man gegen einen Rotlichtbescheid Einspruch einlegen?
Ja — und das lohnt sich häufiger, als viele vermuten. Laut einer viel zitierten Untersuchung sind bei Ampelkameras überdurchschnittlich viele Messungen fehlerhaft. Mögliche Angriffspunkte:
Technische Mängel der Messung
Ampelkameras müssen geeicht und gewartet sein. Fehlt der Eichnachweis oder weicht die Kameraperspektive ab, kann die Zeitmessung (unter/über 1 Sekunde) angreifbar sein — das entscheidet über einfachen oder qualifizierten Verstoß.
Falsche Fahrzeug- oder Fahrerzuordnung
Wenn Sie nicht der Fahrer waren oder das Kennzeichen falsch erfasst wurde, ist der Bescheid gegen Sie anfechtbar. Wir beantragen Akteneinsicht und prüfen Blitzerfoto und Anhörungsbogen.
Einstufung als qualifizierter Verstoß
Die Grenze von 1 Sekunde ist exakt — eine fehlerhafte Zeitmessung kann den Unterschied zwischen 90 Euro ohne Fahrverbot und 200 Euro mit Fahrverbot bedeuten. Das ist der häufigste und lohnendste Angriffspunkt.
Rotlichtbescheid erhalten?
Fachanwältin Vanessa Unfried prüft Ihren Bescheid auf Messfehler und formale Mängel. Bei Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.
Was tun, wenn der Bußgeldbescheid kommt?
Frist notieren
Die 2-Wochen-Frist beginnt mit Zustellung des Bescheids — nicht mit dem Datum auf dem Schreiben. Tragen Sie das Fristende sofort in den Kalender ein.
Rechtsschutzversicherung prüfen
Besteht Verkehrsrechtsschutz, übernimmt die Versicherung die Anwaltskosten vollständig. Das sollte vor der Entscheidung über einen Einspruch geklärt werden.
Anwalt kontaktieren
Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen das Blitzerfoto und die Messdaten auf Angriffspunkte und empfehlen Ihnen auf dieser Grundlage, ob ein Einspruch sinnvoll ist.
Schonfrist nutzen
Selbst wenn der Einspruch keinen Erfolg hat — durch strategisches Vorgehen lässt sich der Beginn des Fahrverbots oft auf einen günstigen Zeitraum verschieben (§ 25 Abs. 2a StVG).
Ihre Anwältin für Bußgeldsachen in Ludwigsburg
Vanessa Unfried
Fachanwältin für Verkehrsrecht & Strafrecht
Vanessa Unfried ist Fachanwältin für Verkehrsrecht und Strafrecht. Sie prüft Bußgeldbescheide auf Messfehler und formale Mängel und vertritt Mandanten aus Ludwigsburg und dem Landkreis in Bußgeld- und Strafverfahren.
Zur Vita von Vanessa Unfried →Häufige Fragen zum Rotlichtverstoß
Was passiert, wenn ich bei Rot über die Ampel fahre?
Bei einem einfachen Rotlichtverstoß (Ampel unter 1 Sekunde rot) drohen 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Bei einem qualifizierten Verstoß (über 1 Sekunde rot) werden 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot fällig. Kam es zur Gefährdung oder Sachbeschädigung, erhöhen sich Bußgeld und Punktzahl. In schweren Fällen kann der Verstoß zur Straftat nach § 315c StGB werden.
Bekommt man immer ein Fahrverbot bei Rot über die Ampel?
Nein. Ein Fahrverbot droht nur beim qualifizierten Rotlichtverstoß (Ampel länger als 1 Sekunde rot) oder wenn es zur Gefährdung oder Sachbeschädigung kam. Beim einfachen Verstoß ohne Gefährdung gibt es kein automatisches Fahrverbot. Deshalb ist die genaue Zeiterfassung durch die Kamera der entscheidende Faktor — und ein häufiger Angriffspunkt beim Einspruch.
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Rotlichtbescheid?
Das hängt vom Einzelfall ab. Ampelkameras haben überdurchschnittlich viele Fehlerquellen: fehlerhafte Eichung, falsche Zeitmessung oder Fahrzeugzuordnung. Bei Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten, sodass eine anwaltliche Prüfung immer sinnvoll ist. Ohne Versicherung sollte man den Aufwand gegen die mögliche Ersparnis (vor allem Fahrverbot) abwägen.
Wie lange bleibt ein Rotlichtverstoß in Flensburg gespeichert?
Ein einfacher Rotlichtverstoß mit 1 Punkt wird nach 2,5 Jahren gelöscht. Schwerwiegendere Verstöße mit 2 Punkten bleiben 5 Jahre gespeichert. Die Tilgungsfrist beginnt erst mit Rechtskraft des Bescheids — also erst nachdem dieser unanfechtbar geworden ist.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?
Das Fahrverbot ist zeitlich begrenzt (1–3 Monate) — der Führerschein wird einbehalten und danach zurückgegeben. Der Führerscheinentzug beendet die Fahrerlaubnis dauerhaft und erfordert eine Neuerteilung. Beim normalen Rotlichtverstoß droht nur ein Fahrverbot. Ein Führerscheinentzug kommt nur bei besonders schwerwiegenden Fällen (z.B. § 315c StGB) in Betracht.
Welche Behörde bearbeitet Rotlichtverstöße in Ludwigsburg?
Rotlichtverstöße auf Gemeindestraßen in Ludwigsburg werden in der Regel von der Stadt Ludwigsburg oder dem Regierungspräsidium Stuttgart bearbeitet. Bei Einspruch wird das Verfahren an das zuständige Amtsgericht abgegeben. Wir wissen, welche Behörde zuständig ist und beantragen dort Akteneinsicht.
Bescheid prüfen lassen — kostenlos bei Rechtsschutz
Fachanwältin Vanessa Unfried berät Sie persönlich in Ludwigsburg. Schnelle Terminvergabe, auch kurzfristig.
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