Vorladung oder Hausdurchsuchung? Keine Aussage ohne Anwalt.
Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen — und Sie sollten es nutzen. Kontaktieren Sie uns, bevor Sie gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Aussage machen.
Kurz zusammengefasst: Sind Sie mit einem Strafverfahren konfrontiert — ob Vorladung, Hausdurchsuchung, Strafbefehl oder Anklage? Fachanwältin Vanessa Unfried verteidigt Mandanten aus Ludwigsburg und dem Landkreis in Strafverfahren. Erste Beratung unter 07141 1469920.
Was macht ein Strafverteidiger — und warum brauchen Sie einen?
Wer mit einem Strafverfahren konfrontiert wird, steht dem Staat gegenüber: Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht arbeiten auf eine Verurteilung hin. Ein Strafverteidiger ist die einzige Person in diesem Verfahren, die ausschließlich Ihre Interessen vertritt.
Entscheidend ist: Je früher Sie einen Strafverteidiger einschalten, desto mehr Handlungsspielraum bleibt. Viele Mandanten machen den Fehler, zunächst eine Aussage bei der Polizei zu machen — in der Hoffnung, die Sache damit schnell zu klären. Das Gegenteil ist oft der Fall. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen (§ 136 StPO), und Sie sollten dieses Recht konsequent nutzen, bis ein Anwalt Ihre Akte geprüft hat.
Vier Situationen, in denen Sie jetzt handeln müssen
Vorladung zur Vernehmung
Eine Vorladung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft bedeutet, dass Sie als Beschuldigter geführt werden. Sie sind nicht verpflichtet zu erscheinen und erst recht nicht verpflichtet, Aussagen zu machen. Wir prüfen zunächst die Akte und beraten Sie, wie Sie am besten reagieren.
Hausdurchsuchung
Eine Hausdurchsuchung ist ein massiver Eingriff in Ihre Privatsphäre. Sie haben das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen. Bleiben Sie ruhig, machen Sie keine Aussagen und dokumentieren Sie, was sichergestellt wird. Wir prüfen im Anschluss die Rechtmäßigkeit des Durchsuchungsbefehls.
Strafbefehl erhalten
Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung ohne Gerichtsverhandlung — oft mit Geldstrafe oder Eintrag ins Führungszeugnis. Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen. Danach wird der Strafbefehl rechtskräftig. Wir prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist und beantragen Akteneinsicht.
Anklageschrift / Gerichtsverfahren
Wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, beginnt das Hauptverfahren. Wir analysieren die Anklageschrift, prüfen die Beweislage auf Schwächen, entwickeln eine Verteidigungsstrategie und vertreten Sie vor dem Amts- oder Landgericht Ludwigsburg.
Häufige Strafverfahren in Ludwigsburg
In der Praxis begegnen uns im Landkreis Ludwigsburg vor allem folgende Deliktgruppen:
- Verkehrsstraftaten: Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB), Fahrerflucht (§ 142 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) — oft mit drohendem Führerscheinentzug verbunden
- Körperverletzung: Einfache, gefährliche und fahrlässige Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB)
- Betäubungsmitteldelikte: Besitz, Handel oder Erwerb von Betäubungsmitteln nach dem BtMG und KCanG
- Diebstahl und Betrug: Einzel- und Wiederholungstäter, Ladendiebstahl bis zu gewerbsmäßigem Betrug
- Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung: Häufige Alltagsdelikte mit unterschätzten Konsequenzen
Strafverfahren in Ludwigsburg?
Fachanwältin Vanessa Unfried berät Sie persönlich — diskret, schnell und direkt erreichbar.
Ihre Strafverteidigerin in Ludwigsburg
Vanessa Unfried
Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht
Vanessa Unfried ist seit 2026 Fachanwältin für Strafrecht — und damit eine der wenigen Doppel-Fachanwältinnen (Strafrecht und Verkehrsrecht) im Landkreis Ludwigsburg. Sie vertritt Beschuldigte in allen Phasen des Strafverfahrens: von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung vor dem Amts- oder Landgericht.
Zur Vita von Vanessa Unfried →Was unterscheidet eine Fachanwältin für Strafrecht?
Der Titel „Fachanwältin für Strafrecht“ wird von der Rechtsanwaltskammer nur nach Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und einer Mindestanzahl von Strafverfahren verliehen. Er ist kein Marketingbegriff, sondern ein berufsrechtlich geregelter Qualitätsnachweis.
Für Sie als Mandant bedeutet das: eine Verteidigerin, die nicht nur das materielle Strafrecht beherrscht, sondern auch die Prozessführung vor Gericht routiniert begleitet.
Häufige Fragen zur Strafverteidigung
Muss ich einer Vorladung der Polizei Folge leisten?
Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung zu folgen oder Aussagen zu machen. Das Recht zu schweigen ist in § 136 StPO verankert. Anders verhält es sich bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht — hier können Zwangsmaßnahmen drohen. In jedem Fall sollten Sie vor einer Reaktion auf eine Vorladung anwaltlichen Rat einholen.
Was sollte ich bei einer Hausdurchsuchung tun?
Bleiben Sie ruhig und machen Sie keine Aussagen. Fordern Sie den Durchsuchungsbeschluss an und notieren Sie Namen der beteiligten Beamten. Sie haben das Recht, einen Anwalt zu kontaktieren. Dokumentieren Sie, welche Gegenstände sichergestellt werden. Wir prüfen im Nachgang die Rechtmäßigkeit des Beschlusses und ob Beweise verwertbar sind.
Was ist der Unterschied zwischen Beschuldigtem, Verdächtigem und Angeklagtem?
Als Beschuldigter wird jemand bezeichnet, gegen den ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Wird Anklage erhoben und vom Gericht zugelassen, spricht man vom Angeklagten. Der Begriff „Verdächtiger“ ist kein offizieller Rechtsbegriff. Alle drei Personen haben das Recht auf einen Verteidiger — je früher dieser eingeschaltet wird, desto besser.
Was kostet ein Strafverteidiger in Ludwigsburg?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Schweregrad des Vorwurfs. Bei einfachen Verfahren vor dem Amtsgericht beginnen sie typischerweise bei 500 bis 1.500 Euro. In schwerwiegenderen Verfahren vor dem Landgericht können sie deutlich höher ausfallen. Besteht eine Strafrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Kosten. Wir klären das im ersten Gespräch.
Kann ein Strafverfahren eingestellt werden?
Ja. Die Staatsanwaltschaft kann ein Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts einstellen, oder nach § 153 / § 153a StPO gegen Auflagen (z.B. Geldauflage oder gemeinnützige Arbeit). Eine frühzeitige anwaltliche Akteneinsicht erhöht die Chancen auf eine Einstellung erheblich, da Schwächen in der Beweislage früh aufgedeckt werden können.
Welches Gericht ist für Strafverfahren in Ludwigsburg zuständig?
Für leichtere Straftaten ist das Amtsgericht Ludwigsburg zuständig. Schwerwiegendere Delikte werden vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt, das für den Landkreis Ludwigsburg zuständig ist. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart führt die Ermittlungen für den gesamten Bezirk.
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