Führerschein weg? Handeln Sie jetzt.

Die Einspruchsfrist beträgt nur 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Wer sie versäumt, verliert alle Möglichkeiten zur Verteidigung.

Kurz zusammengefasst: Droht Ihnen der Führerscheinentzug oder wurde Ihnen die Fahrerlaubnis bereits entzogen? Fachanwältin Vanessa Unfried und Rechtsanwältin Isabelle Patz vertreten Mandanten aus Ludwigsburg und dem Landkreis — bei Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Erste Beratung telefonisch unter 07141 1469920.

Was bedeutet Führerscheinentzug?

Der Führerscheinentzug — rechtlich: die Entziehung der Fahrerlaubnis — bedeutet, dass Ihnen das Recht genommen wird, ein Kraftfahrzeug zu führen. Die Fahrerlaubnis ist damit dauerhaft weg; Sie müssen sie nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragen und häufig erneut prüfen lassen.

Davon zu unterscheiden ist das Fahrverbot: Dieses ist zeitlich begrenzt (1 bis 3 Monate) und erfordert nach Ablauf keine neue Prüfung — Sie erhalten den Führerschein zurück.

MerkmalFahrverbotFührerscheinentzug
RechtsgrundlageOrdnungswidrigkeitenrechtStrafrecht oder Verwaltungsrecht
Dauer1–3 MonateMindest-Sperrfrist 6 Monate (bis dauerhaft)
Führerschein danachWird zurückgegebenNeu beantragen + Prüfung
MPU erforderlich?SeltenHäufig Voraussetzung für Neuerteilung

Häufige Gründe für den Führerscheinentzug

In Ludwigsburg und dem Landkreis sind dies die Konstellationen, mit denen wir in der Kanzlei am häufigsten konfrontiert sind:

  1. Alkohol am Steuer

    Ab 0,5 Promille droht ein Fahrverbot, ab 1,6 Promille oder bei Unfällen bereits ab 0,3 Promille wird die Fahrerlaubnis in der Regel entzogen. Zusätzlich wird häufig eine MPU angeordnet.


  2. Drogen im Straßenverkehr

    Der THC-Grenzwert für Kraftfahrer liegt seit der Cannabis-Legalisierung (KCanG 2024) bei 3,5 ng/ml im Blutserum. Fahrten unter Drogeneinfluss führen regelmäßig zum Entzug der Fahrerlaubnis und zur MPU-Anforderung.


  3. Punkte in Flensburg — 8-Punkte-Grenze

    Wer 8 oder mehr Punkte im Fahreignungsregister (FAER) erreicht, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bereits ab 6 Punkten ist eine Verwarnung möglich; ab 7 Punkten kann die Behörde ein Aufbauseminar anordnen.


  4. Geschwindigkeitsüberschreitung

    Innerorts mehr als 31 km/h zu schnell oder außerorts mehr als 41 km/h — ab diesen Werten drohen Fahrverbote von 1 bis 3 Monaten. Wiederholungstäter müssen mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.


  5. Unfallflucht (§ 142 StGB)

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat, die regelmäßig zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt — auch bei geringem Sachschaden.


  6. Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Wer bereits ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, riskiert neben Strafverfolgung auch eine verlängerte Sperrfrist für die Neuerteilung.


Was kann ein Anwalt beim Führerscheinentzug erreichen?

Nicht jeder Führerscheinentzug ist endgültig. Ein frühzeitiges anwaltliches Eingreifen kann entscheidend sein:

  • Akteneinsicht und Fehlerprüfung: Messfehler bei Blitzen und Alkoholtests, formale Mängel im Bußgeldbescheid oder Verfahrensfehler können zur Einstellung des Verfahrens führen.
  • Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Die Frist beträgt 2 Wochen ab Zustellung — wer sie versäumt, verliert alle Möglichkeiten zur Verteidigung.
  • Verschiebung des Fahrverbots: Für Berufskraftfahrer oder Personen mit existenzieller Abhängigkeit vom Führerschein gibt es unter Umständen die Möglichkeit, den Beginn des Fahrverbots zu verschieben.
  • Verkürzung der Sperrfrist: Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei Gericht die Verkürzung der Sperrfrist beantragt werden — etwa bei nachgewiesener Abstinenz.
  • Strafverteidigung: In Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht oder Fahrens ohne Fahrerlaubnis vertreten wir Sie und arbeiten auf Strafminderung oder Verfahrenseinstellung hin.

Führerschein in Gefahr?

Fachanwältin Vanessa Unfried und Rechtsanwältin Isabelle Patz beraten Sie persönlich — in Ludwigsburg, telefonisch oder per E-Mail.

Ihre Anwältinnen für Führerscheinsachen in Ludwigsburg

Vanessa Unfried

Fachanwältin für Verkehrsrecht & Strafrecht

Vanessa Unfried ist seit 2018 Fachanwältin für Verkehrsrecht und seit 2026 zusätzlich Fachanwältin für Strafrecht — eine Kombination, die im Landkreis Ludwigsburg einzigartig ist. Sie vertritt Mandanten bei Führerscheinentzug sowohl im Ordnungswidrigkeitenverfahren als auch in Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt oder Unfallflucht.

Isabelle Patz

Rechtsanwältin für Verkehrsrecht & Zivilrecht

Isabelle Patz ist seit August 2025 Teil der Kanzlei und bearbeitet Mandate im Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Häufige Fragen zum Führerscheinentzug

Wie lange dauert ein Führerscheinentzug?

Die gesetzliche Mindest-Sperrfrist beträgt 6 Monate. Bei Trunkenheitsfahrten ab 1,6 Promille oder Wiederholungstätern kann sie auf bis zu 5 Jahre oder dauerhaft ausgesprochen werden. Bei Ersttätern mit 0,5 bis 1,59 Promille wird die Fahrerlaubnis typischerweise für 1 bis 2 Jahre entzogen.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?

Das Fahrverbot ist zeitlich begrenzt (1–3 Monate) — der Führerschein wird einbehalten und danach zurückgegeben, keine neue Prüfung notwendig. Der Führerscheinentzug beendet die Fahrerlaubnis dauerhaft: Nach der Sperrfrist muss sie neu beantragt und oft erneut durch Prüfung erworben werden, häufig nach vorheriger MPU.

Kann man den Führerscheinentzug abwenden?

In vielen Fällen ja — entscheidend ist frühzeitiges anwaltliches Handeln. Ansätze: Prüfung der Messmethode auf Fehler, Einspruch gegen den Bescheid, Antrag auf Fahrverbot statt Entzug, Nachweis beruflicher Existenzgefährdung oder bei Drogendelikten eine dokumentierte Abstinenz. Ob und wie viel sich abwenden lässt, hängt vom Einzelfall ab.

Was kostet ein Anwalt beim Führerscheinentzug in Ludwigsburg?

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei einfachen Bußgeldverfahren beginnen sie typischerweise bei 300 bis 600 Euro. In Strafverfahren fallen je nach Aufwand höhere Gebühren an. Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz, übernimmt diese in der Regel die Kosten — wir klären das im ersten Gespräch.

Was ist die MPU und wann wird sie angeordnet?

Die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) prüft die Fahreignung nach schweren Verstößen. Sie wird angeordnet bei Alkohol ab 1,6 Promille, Drogendelikten im Straßenverkehr und 8 Punkten in Flensburg. In Baden-Württemberg wird die MPU u.a. beim TÜV SÜD in Stuttgart durchgeführt.

Wie bekomme ich den Führerschein nach dem Entzug zurück?

Nach Ablauf der Sperrfrist beantragen Sie die Neuerteilung beim Landratsamt Ludwigsburg (Führerscheinstelle). Falls eine MPU angeordnet wurde, muss diese zuvor erfolgreich bestanden werden.